„In den letzten Jahren haben die Schäden im Gartenbau durch Extremwetterereignisse massiv zugenommen“ erläutert der Präsident des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG) Jürgen Mertz die Hintergründe. Die dann häufig bereitgestellten staatlichen Ad-hoc-Beihilfen seien notwendig gewesen, hätten aber die Haushalte unplanmäßig belastetet und böten den Betrieben keine planbare Sicherheit.
„Deshalb setzten wir auf eine einzelbetriebliche Risikovorsorge durch eine Mehrgefahrenversicherung mit staatlicher Unterstützung“, ergänzt der Vorsitzende des Bundesausschusses Obst und Gemüse (BOG) Jens Stechmann.
Bislang Flickenteppich
Einzelne Bundesländer sind bereits in die Förderung der einzelbetrieblichen Risikovorsorge im eingestiegen, v.a. im Gemüse,- Obst und Weinbau. Dies bewerten ZVG und BOG als positiv. Allerdings führe das zu einem Flickenteppich in Deutschland, zumal die einzelnen Länder ihren Förderschwerpunkt unterschiedlich setzen. „Deshalb brauchen wir dringend eine bundeseinheitliche Lösung“, heben Mertz und Stechmann hervor.
Das von ZVG und BOG ausgearbeitete Förderkonzept sieht eine Bund-Länder-Prämienförderung zu je 25 Prozent vor, konkret für eine staatliche Unterstützung der Mehrgefahrenversicherung (Hagel, Sturm, Starkregen, ggf. Frost, nicht für Dürre). Die Förderung sollten alle Sparten des Gartenbaus - von Obst und Gemüse bis zur Zierpflanzenproduktion - in Anspruch nehmen können. Das Papier wurde an das Bundeslandwirtschaftsministerium übermittelt.
Was ist mit landwirtschaftlichen Kulturen?
Der Deutsche Bauernverband unterstützt die Initiative des gartenbaulichen Berufsstandes ausdrücklich und setzt sich darüber hinaus für eine Förderung der Mehrgefahrenversicherung für Ackerbau und Grünland ein. Bislang gibt es lediglich seit Anfang 2023 in Bayern eine entsprechende staatliche Förderung für Ackerbau und Grünland.
„Wir fordern eine Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz um die Mehrgefahrenversicherung einschließlich zusätzlicher Mittel dafür. Ein bundesweiter Rahmen für die Förderung ist hier sinnvoll, im Gartenbau und darüber hinaus. Derzeit diskutieren wir verbandsintern, ob nach 2027 zusätzlich auch EU-Agrarförderung für Tier- und Ernteversicherungen verwendet werden sollte, wenn die GAP-Basisprämie immer weiter an Attraktivität verliert. Den Fördereinstieg in Bayern verfolgen wir aufmerksam. Unverändert fordert der DBV die Einführung einer steuerlichen Rücklage für landwirtschaftliche Risiken“, so Udo Hemmerling, stellvertretender Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes.