Wer einen Hof, eine Flächen oder eine Immobilie erbt, muss Steuern zahlen. Die genaue Höhe berechnet das Finanzamt nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes. Das Ergebnis liegt aber nicht selten über dem tatsächlichen Wert. Und künftig könnte das sogar noch häufiger der Fall sein, denn die Regierung hat Ende 2022 die Vorschriften im Bewertungsgesetz verschärft. Dadurch müssen viele Erben nun mit einer deutlich höheren Steuerlast rechnen als bislang.
Öffnungsklausel entscheidend
Umso wichtiger wird die sogenannte Öffnungsklausel im Gesetz: Immer dann, wenn Sie einen deutlich niedrigeren Wert als den nach dem Bewertungsgesetz nachweisen können, muss das Finanzamt diesen akzeptieren. Darauf weist der Informationsdienst "steuern agrar" hin. Allerdings seien die Vorschriften dafür streng.
Hilflos sind Sie dem Finanzamt aber nicht ausgeliefert, so steuern agrar und beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes. Dort ging es um Steuervorteile für Landwirte, die einen Hof, land- oder forstwirtschaftliche Flächen erben. In diesen Fällen bewertet das Finanzamt den Nachlass zwar mit einem Wert, der unter dem tatsächlichen Wert liegt. Wenn Sie das Vermögen aber innerhalb von 15 Jahren nach dem Erbe verkaufen, setzt die Verwaltung rückwirkend den Liquidationswert an – und der entspricht in etwa dem Verkaufspreis.
Die Richter haben nun aber entschieden: Liegt der tatsächliche Wert mindestens 40 % unter dem Liquidationswert, muss das Finanzamt den niedrigeren Wert akzeptieren. Für den Vergleich können Sie den Verkaufspreis oder ein Gutachten heranziehen (BFH, Urteil vom 16.11.2022, Az.: II R 39/20).