Mit der Förderrichtlinie Agroforstsysteme unterstützt das niedersächsische Landwirtschaftsministerium Betriebe bei der Anlage von Agroforstsystemen. Landwirte in Niedersachsen können bis zum 31. August Förderanträge über die Website www.agrarfoerderung-niedersachsen.de (Webcode: 01041710) einreichen.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind:
Investitionen in Agroforstgehölze auf Ackerland zur Einrichtung eines Agroforstsystems, ausgenommen Leasingkosten.
Investitionen in bauliche Gehölzschutzmaßnahmen vor Verbiss. Das können zum Beispiel Gitter oder Zäune, Manschetten oder Baumschutzhüllen sein.
Ausgaben für Pflanzung und Einrichtung, soweit es sich um Ausgaben für Leistungen Dritter handelt.
Was sind die Förderbedingungen und wie hoch ist die maximale Fördersumme?
Wichtig ist, dass die entsprechenden Flächen erstmals in ein Agroforstsystem umgewandelt werden und sowohl der Betrieb als auch die Fläche in Niedersachsen liegen.
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung mit bis zu 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Die maximale Fördersumme beträgt 20.000 Euro pro Antragsteller und Vorhaben.
Welche Vorteile bringt Agroforst mit?
Agroforstsysteme kombinieren Ackerkulturen oder Tierhaltung mit Gehölzpflanzungen wie Hecken und sollen viele Umweltvorteile mit sich bringen. So verbessern sie die Biodiversität, binden Kohlenstoff und tragen zum Bodenschutz sowie zur Bodenqualität bei. Darüber hinaus können sie helfen, Wind- und Wassererosion zu verhindern. Lesen Sie mehr dazu auf unserer Themenseite "Agroforst". Weitere Hintergrundinformationen gibt es außerdem auf der Seite des Deutschen Fachverbandes für Agroforstwirtschaft (DeFAF) e.V. https://agroforst-info.de/
Welche weiteren Bundesländer fördern die Neuanlage von Agroforstsystemen?
Niedersachsen ist nicht das einzige Bundesland, das die Anlage der Agroforstsysteme fördert. So fördern Bayern und Mecklenburg-Vorpommern z. B. die Anlage von Sträuchern, Nutz- und Werthölzern sowie Kurzumtriebplantagen. Auch Sachsen fördert, genau wie Niedersachsen, bis zu 40 % der Ausgaben für die Neuanlage.