Lehnen landwirtschaftliche Kranken- oder Pflegekassen eine Reha, eine Kur oder den Betriebshelfer ab, kann sich ein Widerspruch lohnen. Denn rund 40 % der eingereichten Widersprüche sind erfolgreich, so die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf Anfrage. Die Einzelheiten zeigt die Übersicht.
Dabei weist die SVLFG darauf hin, dass Widersprüche oft schon deshalb erfolgreich seien, weil Antragsteller häufig erst im Widerspruchsverfahren die relevante Angaben nachreichen. Im Übrigen betont die SVLFG, dass – ausgehend von den eingereichten Anträgen – die erfolgreichen Widersprüche nur bei 1 bis 2% liegen.
Ausführlich begründen
Was also tun? Wer einen Antrag bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) stellt, sollte dies umfassend tun und gut begründen. Wer eine Ablehnung kassiert, sollte sich davon nicht sofort entmutigen lassen und ggf. Widerspruch einlegen. Auch der Finanzdienstleister finanztip bestätigt, dass es sich oft lohnt, für die beantragte Leistung zu kämpfen.
Ein Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt der Ablehnung bei der Krankenkasse eingehen und sollte wiederum gut begründet sein. Sie können den Widerspruch auch zunächst formlos einlegen und die Begründung nachreichen.