Zwiebeln, Kartoffeln, Möhren – rund um Hannover sind zahlreiche Landwirte mit Gemüseanbau ansässig, die auf Beregnung angewiesen sind. Die Einschränkung der Beregnungszeiten durch die Region (=Landkreis) am 5. Juli 2023 sorgt aber auch bei Landwirten mit Feldberegnungen für Getreide oder Zuckerrüben für Frust. Denn ab einer Temperatur ab 24 Grad Celsius und höher (Wetterstation Hannover Flughafen) ist die Beregnung zwischen 11 und 18 Uhr seitdem untersagt. Die Begründung sind historisch niedrige Grundwasserstände und eine hohe Verdunstung bei Temperaturen ab 24 Grad Celsius.
Wirtschaftlichkeit gefährdet
Gegen diese Regelung, die die Beregnung drastisch verteuert, klagte ein Landwirt, der Sonderkulturen wie u.a. Salate und Kohlgemüse anbaut. Er machte eine Existenzgefährung durch die eingeschränkten Bewässerungszeiten geltend. Doch das Verwaltungsgericht Hannover erklärte, dass der Antragsteller diese Existenzgefährung im Einzelnen nicht ausreichend glaubhaft gemacht habe. Aufgrund der Entwicklung der Grundwasserstände in Niedersachsen und im Regionsgebiet bestehe insbesondere seit 2018 eine konkrete Gefahr im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes für den Erhalt des Grundwassers als natürliche Lebensgrundlage. Gleichzeitig seien die durch die Bewässerungseinschränkung verursachten Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit des Antragstellers aus Art. 12 GG und in sein Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb aus Art. 14 GG gerechtfertigt, um eine verdunstungsbedingte Verschwendung von Grundwasser zu verhindern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Landwirt kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.
(Az.: 9 B 3863/23)