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So bekommen Landwirte einen Hofbesuch vergütet

Immer mehr Landwirtsfamilien empfangen Schulklassen auf ihren Höfen und schlagen damit eine wichtige Brücke zwischen Produzenten und Verbrauchern. Aber welche Entschädigungen gibt es dafür?

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bauernhof als außerschulischer Lernort bietet landwirtschaftlichen Betrieben die Möglichkeit, ihre Arbeitsweise und die damit verbundenen Herausforderungen direkt zu erklären.

„In Nordrhein-Westfalen beispielsweise haben Bauernfamilien im Jahr 2023 rund 700 Besuchergruppen auf ihren Betrieben empfangen und dabei mehr als 10.000 Interessierten Einblicke in die Landwirtschaft gegeben“, sagt Laura Jacobs, Pressesprecherin des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV).

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Allerdings ist diese wertvolle Arbeit für die Landwirtsfamilien mit zusätzlichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Eine Aufwandsentschädigung gewährleistet, dass die Betriebe weiterhin in der Lage sind, diese wichtige Brückenfunktion zwischen Erzeugern und Verbrauchern zu erfüllen. In vielen Bundesländern gibt es deshalb finanzielle Unterstützung.

Unterstützende Projekte in den meisten Bundesländern

Die finanzielle Unterstützung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Meist gibt es Projekte/Programme, bei denen landwirtschaftliche Betriebe eine Aufwandsentschädigung für Hofbesuche beantragen können. Dies ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie z.B. die Teilnahme an einer pädagogischen Fortbildung oder den lehrenden, unterrichtsnahen Charakter. Die finanzielle Anerkennung fällt im Vergleich zu den Anforderungen in den meisten Fällen ernüchternd aus.

In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen wird die landwirtschaftliche Bildungsarbeit über bestimmte Projekte vergütet. Am häufigsten ist eine pauschale Aufwandsentschädigung von rund 100 € pro Hofbesuch. Andere Modelle, wie z.B. das Projekt „Transparenz schaffen – von der Ladentheke bis zum Erzeuger“ in Niedersachsen, vergütet den Aufwand für die Betriebe pro Stunde inklusive der Vor- und Nachbereitungszeit.

Wie die Aufwandsentschädigungen in den einzelnen Bundesländern aussehen, welche Voraussetzungen damit verbunden sind und wo Sie die Förderung beantragen können, zeigt die Tabelle.

Netzwerk und Unterrichtsmaterial

Über verschiedene Organisationen haben Betriebe die Möglichkeit, sich mit anderen Betrieben, die Bildungsarbeit leisten, auszutauschen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Lernort Bauernhof e.V. (BAGLoB) ist der Dachverband für landwirtschaftliche Bildungsarbeit in Deutschland. Er vernetzt Akteure aus Landwirtschaft und Schule und organisiert Veranstaltungen und Fortbildungen.

Der information.medien.agrar e.V. (i.m.a) in Berlin stellt hilfreiche Unterrichtsmaterialien zur Verfügung. In diesem Jahr hat die i.m.a die neue bundesweite Plattform „Netzwerk Lernort Bauernhof“ vorgestellt. Diese Initiative soll einen bundesweiten Austausch ermöglichen und Hilfestellung geben, den Betrieb als Lernort zu etablieren. Dazu hat die i.m.a. einen Leitfaden herausgegeben, der alle wichtigen Informationen rund um den Lernort Bauernhof enthält. Den Leitfaden und weitere hilfreiche Checklisten erhalten Sie unter www.ima-shop.de/Leitfaden-Lernort-Bauernhof.

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