Kredite innerhalb von Familien oder auch unter Freunden sind eine beliebte Option, da sie mit einer geschickten Herangehensweise sogar Steuern einsparen können.
Beispiel: Ein Altenteiler leiht seinem Sohn für einen Stallbau Geld. Die Zinsen, die der Sohn seinem Vater für einen Kredit zahlen muss, kann er als Betriebsausgaben in seiner Gewinnermittlung für seinen landwirtschaftlichen Betrieb geltend machen. Dadurch verringert sich sein Gewinn und infolgedessen auch die zu versteuernde Summe.
Bei einem Steuersatz des Sohnes von z. B. 40 % kann sich das deutlich bemerkbar machen. Der Vater hingegen muss die Kreditzinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern (25 %). Aus steuerlicher Sicht ist der Deal also für beide Seiten lohnenswert.
Strenge Anforderungen
Ein Fall vor dem Finanzgericht Münster zeigt allerdings, wie genau die Finanzbeamten Darlehen unter Verwandten ins Visier nehmen. Darauf macht der Infodienst steuern agrar aufmerksam.Ein Vater hatte seinem Sohn 100.000 € geliehen, ohne dabei Sicherheiten zu vereinbaren. Der Vertrag enthielt lediglich eine Klausel, wonach der Sohn auf Anforderung des Vaters Sicherheiten in Höhe des ausstehenden Darlehens bereitzustellen habe.
Es kommt auf die Details an
Die Richter stuften diese Vereinbarung als „zu unbestimmt“ ein. Ein vernünftiger Geschäftsmann hätte in diesem Fall eine Sicherheit gefordert und zwar von Beginn an und nicht erst auf Nachfrage. Halten Sie die Vereinbarungen daher schriftlich fest und diese müssen einem Fremdvergleich standhalten, das heißt: Die Absprachen sollten denen herkömmlicher Kreditanträge entsprechen (Finanzgericht Münster, Urteil vom 24.8.2022, Az.: 7 K 1646/20 E).
Worauf es dabei genau ankommt, können Sie hier nachlesen: Geld von der Familie leihen