Frage:
Eine alte Maschinenhalle auf unserer Hofstelle ist vor vier Jahren bei einem Brand abgebrannt. Ich habe die Halle daraufhin wieder aufgebaut. Jetzt würde ich diese gern als Feierscheune umnutzen. Das Bauamt verweigert mir jedoch die Genehmigung: Ich könne die Halle erst nach sieben Jahren umnutzen. Allerdings ist das Gebäude ja nur neu, weil das alte verbrannt ist. Ist das Bauamt im Recht?
Antwort:
Die Umnutzungsvorschrift im Außenbereich unterscheidet nicht danach, auf welcher rechtlichen Grundlage die Errichtung des Gebäudes erfolgt ist. Das heißt, es ist nicht von Belang, ob das Gebäude als „klassisch landwirtschaftliches“ oder als eines genehmigt wurde, das wegen Brandes neuerrichtet wurde. Im Gesetzestext zur Umnutzung heißt es lediglich, dass das Gebäude vor mehr als sieben Jahren zulässigerweise errichtet worden sein muss. Daher ist das Bauamt im Recht: Eine Umnutzung Ihrer neu errichteten Maschinenhalle ist erst nach Ablauf von sieben Jahren als landwirtschaftliche Nutzung möglich.
Unsere Expertin: Sonja Friedemann, Rechtsanwältin, WLV, Münster, NRW
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