Fast jeder Betrieb hat Flächen, deren Bewirtschaftung wenig Freude macht – etwa nasse Ecken am Waldrand, entfernte sandige Flächen oder steinige Hänge. Solche Flächen bieten sich als Ausgleichsflächen an. Denn Eingriffe in die Natur durch Bauvorhaben müssen nach Bundesnaturschutzgesetz ausgeglichen werden. Oft verkaufen Landwirte die Flächen für Ausgleichsmaßnahmen z.B. an Kommunen.
Aber es geht auch anders. Landwirte können Ausgleichsmaßnahmen auch selbst durchführen und:
Ökopunkte generieren und an die Unternehmen verkaufen oder
den Ausgleich als produktionsintegrierte Kompensation (PIK) anerkennen lassen und diese vermarkten.
Positiver Zusatzeffekt: Wenn sich Landwirte selbst im Ausgleichsmarkt engagieren und damit verhindern, dass die Gemeinde Flächen für den Ausgleich aufkauft, entspannt das den Flächenmarkt vor Ort.
Schnell gelesen
Wertet ein Landwirt seine Fläche ökologisch auf, kann er Ökopunkte generieren und diese an Bauträger verkaufen.
Die Untere Naturschutzbehörde prüft und genehmigt die Maßnahme.
Der Preis für den Ökopunkt ist dabei verhandelbar, informieren Sie sich daher über den Markt vor Ort.
Beachten Sie die Unterschiede je nach Bundesland. Jedes Bundesland hat andere Bewertungsmaßstäbe zur Vergabe von Ökopunkten.
Der Weg zu Ihren Ökopunkten
Wer Ökopunkte plant, sollte sich über Bedarf und Abwicklung vor Ort informieren. Dreh- und Angelpunkt ist die Untere Naturschutzbehörde (UNB) vor Ort. Diese entscheidet, ob auf der Fläche Ökopunkte generiert werden können und welche Zielzustände möglich sind. Außerdem geht es darum, welche Maßnahmen für bestimmte Aufwertungen vorgenommen werden können. Das Maß der Aufwertung entscheidet über Menge der Ökopunkte, die Sie auf einer Fläche generieren können. Dabei verwaltet die UNB die Buchung der Ökopunkte auf den Ökokonten.
Auch ohne konkreten Auftrag können Sie als Landwirt Ökopunkte generieren und auf einem Ökokonto bei der UNB bis zum Verkauf verwahren. So lange verzinsen sich in einigen Bundesländern die Ökopunkte auf dem Ökokonto mit z.B. 3 %, so entstehen laufend mehr Ökopunkte. Ob eine Verzinsung möglich ist, klären Sie am besten vor Ort.
Eine gute Beratung und Planung ist die Grundlage für ein wirtschaftliches Ökokonto."
Die meisten Landwirte suchen sich Unterstützung bei Experten, wenn sie eine Aufwertung planen: Dazu zählen Landschaftsplaner, Landwirtschaftskammern, Flächenagenturen und Stiftungen. Sie unterstützen die Landwirte dabei, Zielbiotope zu identifizieren, konkrete Aufwertungsschritte zu planen und die Umsetzung zu kontrollieren. Eine Genehmigung und Endabnahme des Projektes erfolgt immer durch die örtliche Naturschutzbehörde, die Planung und Kontrolle können andere Institutionen übernehmen. „Eine gute Beratung und Planung ist die Grundlage für ein wirtschaftliches Ökokonto", betont Maximilian Sturm, COO der Firma „greenaccount GmbH“, welche unter „kompensationsmarkt.de“ als Marktplatz für Ökopunkte zwischen Landwirt und Vorhabenträger dient.
Preisspanne beachten
Wichtig: Ökopunkte haben keinen festen Wert – dieser richtet sich nach regionaler Nachfrage und Maßnahmenaufwand. Zum Beispiel erzeugt eine Streuobstwiese auf ehemaligem Ackerland mehr Ökopunkte als eine Ausmagerung von Grünland. Die Unterschiede sind immens: Der Wert schwankt von etwa 0,50 € bis 7 €/Ökopunkt. Was Sie für den Ökopunkt erhalten, kann mit dem Käufer ausgehandelt werden. Tauschen Sie sich deshalb mit Landwirten und Experten in der Region aus, um kein Geld zu verschenken.
Je nach Bundesland gibt es verschiedene Bewertungsverfahren und unterschiedlich hohe Werte für die Bewertung der Biotope. Daraus resultiert, dass für die gleiche Aufwertungsmaßnahme unterschiedlich viele Ökopunkte vergeben werden – mit entsprechendem Wert. Ein Beispiel aus den Erfahrungen von Maximilian Sturm zeigt: Der Wert eines Punktes beläuft sich in Hessen auf etwa 80 ct, in Niedersachsen sind es hingegen etwa 6 €.
Hiermit punkten Sie
Die Maßnahmen, mit denen man Ökopunkte erzielen kann, sind vielfältig. Von mesophilem Grünland über Wiedervernässung der Fläche bis hin zu Entsiegelung ist vieles möglich. Auch die Aufforstung eines Laubmischwaldes oder das Anlegen einer Streuobstwiese sind oft gewählte Maßnahmen von Landeigentümern. Stimmen Sie die möglichen Zielbiotope je nach Ausgangslage vor Ort mit der UNB ab.
Was sind die Bedingungen?
Wer mit Ökopunkten Geld verdienen will, muss genau rechnen. Der Ackerstatus der Fläche geht bei dem Verkauf meist verloren. Ebenso entfallen möglicherweise EU-Prämien und Prämien aus Agrarumweltmaßnahmen. Außerdem gilt das Verbot der Doppelförderung. Auch hier muss ein Landwirt sich fragen, ob Vertragsnaturschutz o.ä. auf der Fläche betrieben wird.
Teilweise ist eine Nutzung möglich, sofern der Zielzustand eingehalten wird. Bei mesophilem Grünland ist eine Schnittnutzung nicht nur erlaubt, sondern sogar auch verpflichtend, um die Verarmung des Grünlands zu erwirken. Mit dem Verkauf der Ökopunkte wird eine Dienstbarkeit im Grundbuch eintragen, dieser Schritt ist unumgänglich. I.d.R. wird eine mindestens 25-jährige Pflege festgeschrieben, die der Eigentümer gewährleisten muss. So wird sichergestellt, dass der Zustand erhalten bleibt.
Eine Alternative zu den Ökopunkten, bei der die Flächen in der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung bleiben, bieten produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen, kurz PIKs.