Seit dem 20. Juni ist die 44. BimSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) in Kraft getreten. Sie gilt für jeden Motor, der eine größere Feuerungsleistung als 1 MW hat. Was die Verordnung für die Biogasanlagenbetreiber bedeutet, erklärte Dirk Goeman von Emission Partner:
- Registrierung der Anlage,3
- Nachweis über dauerhafte Einhaltung der Stickoxidemissionen,4
- Nachweis über kontinuierlichen effektiven Betrieb der Abgasanlage,5
- Strengere Emissionsauflagen,6
- Max. 400 Stunden jährliche Ausfallzeit der Abgasnachbehandlung und7
- Fehlerbehebung innerhalb von 24 Stunden, nach zwei Tagen Meldung bei der Behörde.8
Während er bei Neuanlagen einen Einbau eines SCR-Kompaktsystems samt Harnstoffdosierung empfahl, reiche bei Altanlagen ein kompaktes Überwachungsmodul mit Sensoren, welches Emission Partner ab November auf den Markt bringen will.