Der Anbau von Agroforstsystemen ist laut EU-Recht grundsätzlich förderfähig. Bisher hat jedoch kein Bundesland diese Maßnahme in das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum aufgenommen. Das erklärt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion. Die Länder hätten zudem bislang kein Bedarf gesehen, die Agroforst-Förderung in die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) aufzunehmen. Dies wäre die Voraussetzung für eine finanzielle Beteiligung des Bundes. Der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020 sieht auch zukünftig die Möglichkeit vor, Agroforstsysteme zu fördern. So sind z.B. Prämien für die Errichtung und Erneuerung möglich. Auch hier liegt die Entscheidung über die Förderung bei den Ländern. Im Rahmen der EU-Agrarförderung beträgt die Mindestparzellengröße 0,3 ha. Bei Bedarf können die Landesregierungen per Verordnung eine geringere Größe festlegen.
Nach Ansicht der Linken haben Landwirte bei der Anlage von Agroforstsystemen Nachteile. So gäbe es keine rechtsverbindliche Definition dafür. Auch sei der bürokratische Aufwand hoch. Dazu kommen der gehölzbezogene Verzicht auf die Basisprämie sowie Unsicherheiten bezüglich Holznutzung bzw. Rückbau der Hecken.