Die Bundesregierung will die Treibhausminderungsquote im Verkehr von heute 6% auf 22% im Jahr 2030 erhöhen. Einen Gesetzesentwurf dazu hat das Bundeskabinett Anfang Februar beschlossen. Mehrere Biokraftstoffverbände begrüßen den Schritt, fordern aber eine schrittweise Anhebung der Quote schon ab dem Jahr 2022. Außerdem müsse die Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe (hierzu zählt z.B. Biomethan aus Gülle oder Stroh) bis zum Jahr 2030 auf 3,5% (energetisch) angehoben werden. Darüber hinaus müssten auch konventionelle Biokraftstoffe, die jährlich mehr als 9,7 Mio. t CO2 einsparen, eine Zukunft in Deutschland haben. Ihre Anrechenbarkeit sollte bis 2030 verbindlich bei 6,5% festgeschrieben werden.
Herbe Kritik der Biokraftstoffbranche gibt es an der geplanten dreifachen Anrechnung von erneuerbarem Strom für Elektrofahrzeuge. Dies verzerre den Wettbewerb, ohne dass mehr CO2 eingespart würde. Zudem gäbe es keine Nachhaltigkeitskriterien für die Batterien. Kritik gibt es auch daran, dass Abwasser aus der Palmölproduktion (POME) als fortschrittlicher Ausgangsstoff für Biokraftstoffe gelten soll.