Die zunehmenden Abregelungen im Rahmen des Einspeisemanagements (EinsMan, Meldung unten) haben negative Folgen für Anlagenbetreiber. Zwar erhalten sie über die Härtefallregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eine Entschädigung für die entgangene Einspeisevergütung. Bleiben die Strompreise aber länger als sechs Stunden negativ, gibt es bei Windenergieanlagen über 3 MW Leistung oder anderen Anlagen mit mehr als 500 kW für diesen Zeitraum keine Förderung bzw. Entschädigung.
Ebenfalls von EinsMan-Schaltungen betroffen sind Betreiber von größeren Solaranlagen. Anfragen an die top agrar-Redaktion zeigen, dass es bei der Härtefallregelung viele Unsicherheiten gibt. So hat in einem Fall ein Netzbetreiber eine Entschädigung bei einer Eigenverbrauchsanlage verweigert. Der Landwirt musste bei der eintägigen EinsMan-Schaltung teuren Strom aus dem Netz beziehen.
Nach dem EinsMan-Leitfaden der Bundesnetzagentur kann ein Betreiber bei der Entschädigung zusätzliche Aufwendungen anrechnen lassen. Darunter fällt auch „zusätzlich bezogener Strom, soweit er den eigenen Stromverbrauch aufgrund der Abregelungen nicht mehr mit dem selbst erzeugten Strom decken kann“. Den Leitfaden mit Infos zur Entschädigung können Sie unter www.bundesnetzagentur.de herunterladen.