Die Bundesregierung plant für die „Strompreisbremse“ eine rückwirkende Abschöpfung von Erlösen, die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen am Strommarkt erwirtschaftet haben. Das schreibt auch die EU vor: Nach der „Verordnung (EU) 2022/1854“ vom 6. Oktober 2022 sollen Erlöse oberhalb von 18 ct/kWh gekappt werden. Die Verordnung sieht aber vor, dass Anlagen unter 1 MW ganz von der Erlösobergrenze ausgenommen werden können. Sowohl über die Höhe als auch über den Stichtag in Deutschland wird derzeit noch verhandelt.
Betroffen sind vor allem Betreiber von Biogasanlagen und Holzheizkraftwerken, die mit Preissteigerungen von 9 bis 10 ct/kWh vor allem bei den Rohstoffen zu kämpfen haben. Viele hätten die erwirtschafteten Mehrerlöse bereits in Anlagenkomponenten, Flexibilisierung oder in Wärmenetze gesteckt, erklärt der Bundesverband Erneuerbare Energien. Der Verband fordert eine Abschöpfung als Steuer, die auf dem Gewinn und nicht auf den Erlösen basiert.