Das Bundeskabinett hat die Entwürfe für ein Klimaschutzgesetz und das Klimaprogramm verabschiedet. Damit legt der Gesetzgeber u.a. für einzelne Sektoren wie Energiewirtschaft, Gebäude oder Landwirtschaft die Höchstgrenzen für Treibhausgasemissionen fest. Die wichtigsten Klimaschutzmaßnahmen, die den Energiesektor betreffen:
- Unternehmen, die Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen, müssen nach dem Plan künftig CO2-Zertifikate kaufen. Start soll im Jahr 2021 mit einem Preis von 10 €/t sein.
- Die energetische Sanierung von Gebäuden soll steuerlich gefördert werden.
- Geplant ist eine Austauschprämie für alte Ölheizungen, um den Umstieg auf erneuerbare Wärme zu fördern. Neue Ölheizungen sollen ab dem Jahr 2026 nicht mehr gestattet sein.
- Bis 2030 soll es 1 Mio. Ladepunkte für Elektrofahrzeuge geben.
- Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futterpflanzen will der Bund nicht zusätzlich unterstützen, dagegen flüssige und gasförmige Kraftstoffe aus Reststoffen.
- Der Gesetzgeber will die Rahmenbedingungen für strombasierte Kraftstoffe wie Wasserstoff verbessern.
- Mit neuen Instrumenten will der Bund die Vergärung von Wirtschaftsdünger in Biogasanlagen forcieren.
- Die Obergrenze im EEG von 52 Gigawatt, ab der neue Solaranlagen keine Förderung mehr erhalten hätten, fällt weg.
- Der Gesetzgeber will bei neuen Windparks einen pauschalen Abstand von 1000 m zur Wohnbebauung einführen. Bundesländer und Kommunen können aber geringere Abstände festlegen.