Die EU-Kommission will zum Erreichen der neuen Klimaschutzziele die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) überarbeiten. Aus Sicht des Bundesverbandes Bioenergie (BBE) müsste die EU mit der RED sowie der „Verordnung zur Einbeziehung der Treibhausgasemissionen und -senken aus dem Bereich Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft“ (LULUCF) Einschränkungen und Hürden für die Bioenergie aus dem Weg räumen. Stattdessen drohten neue Auflagen. Besonders kritisch sieht der BBE, dass mit der Überarbeitung der RED II eine rückwirkende Treibhausgasminderungspflicht droht. Dies würde den Fortbestand für Biogasanlagen gefährden und zusätzlichen Aufwand und Kosten verursachen.
Unterdessen sorgt auch die aktuelle Fassung der RED für Unmut: Ab dem 1. Januar 2022 kommen auf die Betreiber Nachhaltigkeitsvorgaben für die Stromerzeugung aus Biogas und Holz zu (siehe top agrar 9/2021). Grund dafür ist die erst im Dezember 2021 in Kraft getretene Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung. Damit setzt die Bundesregierung die RED in nationales Recht um. Verbände bemängeln die kurze First, die den Anlagenbetreibern jetzt bleibt.