Die Bundesnetzagentur hat am 31. Januar 2019 das Internetportal „Marktstammdatenregister“ gestartet (www.marktstammdatenregister.de). Alle Anlagenbetreiber müssen ihre Anlagen dort neu registrieren. Betroffen sind circa zwei Millionen Anlagen, darunter 1,7 Millionen Photovoltaikanlagen.
Folgendes müssen Sie beachten:
- Sämtliche Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke (BHKW) und Batteriespeicher müssen in das neue Marktstammdatenregister eingetragen werden. Das gilt auch für Anlagen, die bereits seit mehreren Jahren laufen.
- Wenn Sie Ihre Anlage nicht online registrieren, verlieren Sie den Anspruch auf die EEG-Vergütung für Ihren Strom (siehe dazu auch das aktuelle Interview).
- Bestehende EEG- und KWK-Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 31.1.2019 haben für die Registrierung 24 Monate Zeit (bis zum 31.1.2021).
- Wenn Ihre Anlage bereits läuft, könnten Sie daher wegen der zu erwartenden starken Auslastung des Registers die Anlage auch später eintragen.
- Neue EEG- und KWK-Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 31.1.2019 haben für die Registrierung einen Monat Zeit.