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Jetzt noch in Windkraft investieren?

Lesezeit: 6 Minuten

Das überarbeitete Erneuerbare-Energien-Gesetz stellt die Windkraftbranche vor große Herausforderungen. Der Bau neuer Anlagen ist aber immer noch lukrativ – vor allem im Binnenland. Das zeigen aktuelle Berechnungen.


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Die Vergütung gekürzt, den Zubau gedeckelt, Repowering- und Systemleistungs-Bonus gestrichen, die Managementprämie in die Grundvergütung eingepreist: Das sind im Schnelldurchlauf die wichtigsten Ergebnisse der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes für die Windkraftbranche. Sowohl Anlagenbetreiber als auch Hersteller müssen nun umdenken und sich neu orientieren. Lesen Sie dazu auch den Beitrag in der top agrar-Ausgabe 8/2014, Seite 118 und 119.


Nicht wenige fragen sich daher: Sollte ich jetzt noch investieren? Und wenn ja, an welchen Standorten? Der Windkraftexperte Walter Eggersglüß von der Landwirtschaftskammer in Schleswig-Holstein ist diesen Fragen für uns nachgegangen. Dazu hat er die Gewinne zweier typischer Windkraftanlagen zunächst nach den Regeln des alten EEG (2012) und anschließend nach den neuen Bedingungen (EEG 2014) berechnet. Beide Anlagen haben dasselbe Inbetriebnahmedatum, um sie miteinander vergleichen zu können.


Für seine Kalkulation hat er zudem folgende Annahmen getroffen:


  • Zwei unterschiedlich große Kraftwerke: Die 3,2-Megawattanlage ist aufgrund ihres enormen Rotordurchmessers von 114 m für das windarme Binnenland geeignet. Die 2-Megawatt-An­-lage mit dem 82-m-Rotor eher für windstärkere Standorte.
  • Zwei Regionen mit unterschiedlichem Ertragsniveau. Der 100 %-Standort entspricht dem sogenannten Referenzstandort (Übersicht 1). Das ist nach dem EEG eine Region mit einer mittleren Jahreswindgeschwindigkeit von 5,5 m/s in einer Höhe von 30 m über Grund. Der Ertrag, den eine Anlage dort erzeugen würde, dient als Maßstab für die Beurteilung der Erträge in anderen Regionen. In der zweiten Variante erzeugt die Anlage nur 80 % des Referenzertrages (Übersicht 2). Beide Standorte sind typisch für das Binnenland. An den Küsten werden auch stellenweise bis zu 130 % Ertrag erwirtschaftet. Allerdings sind diese Filetstücke in der Regel schon belegt, weshalb Eggersglüß diese in seiner Berechnung außen vor gelassen hat.
  • Für die Investition fallen Zinsen in Höhe von 4 % an, der Finanzierungszeitraum beträgt 20 Jahre. Die Betriebskosten belaufen sich auf 2,5 Cent je Kilowattstunde.


Es lohnt sich noch.

Das Ergebnis der Kalkulation ist eindeutig. In allen Beispielen fallen die Jahresüberschüsse nach dem neuen Gesetz schlechter aus als nach dem alten. Die Unterschiede sind erheblich. Sie betragen teilweise rund 120 000 Euro pro Jahr und Anlage.


Besonders hart trifft es den windreichen 100-Prozent-Standort. Dort macht sich die Kürzung der Vergütung stärker bemerkbar als an windschwachen Orten. Das liegt unter anderem daran, dass Windmüllern an 100-Prozent-Standdorten die Anfangsvergütung von 8,5 Cent je Kilowattstunde für rund zwölf Jahre zusteht (Übersicht 3). Danach erhält er von seinem Netzbetreiber hingegen nur noch 4,55 Cent je Kilowattstunde. Bei einer Laufzeit von insgesamt 20 Jahren kann er daher im Schnitt nur mit 6,9 Cent je Kilowattstunde kalkulieren. Der Betreiber an dem 80 %-Standort darf sich hingegen 20 Jahre lang über die hohe Anfangsvergütung freuen. Denn je schlechter der Windertrag, desto länger hat ein Betreiber Anspruch auf die hohe Vergütung.


Hinzu kommt: In windreichen Regionen, die typischerweise im Norden oder auf Höhenzügen im Mittelgebirge zu finden sind, ist das Stromnetz in der Regel nicht so gut ausgebaut. Daher sind dort die Anschlussgebühren für die Anlagen an das öffentliche Stromnetz in der Regel höher. Häufig müssen Windkraftbetreiber sogar eigene Umspannwerke bauen, damit sie überhaupt ihre Projekte umsetzen können. Dennoch ist eine Investition aus Sicht von Eggersglüß nicht unattraktiv geworden. Der Jahresüberschuss fällt zwar an dem 100-Prozent-Standort schlechter aus als in der windschwachen Variante. Trotzdem kann ein Betreiber über die Laufzeit von zwei Jahrzehnten noch schwarze Zahlen schreiben.


Risiken nehmen zu:

Allerdings steigt das Risiko: Die 2-MW-Anlage fährt an dem guten Standort beispielsweise nur einen Überschuss von etwa 10 000 Euro pro Jahr ein. Kleine Planungsfehler oder ein paar windschwache Jahre und aus dem Plus wird ein Minus. Experten sehen daher alle Teilnehmer am Markt unter Druck – vor allem aber die Hersteller.


Das sieht auch der Windkraftexperte Asmus Thomsen von der Volks- und Raiffeisenbank Niebühl in Schleswig-Holstein so. Er rechnet zwar damit, dass sich der Zubau weiterhin auf ähnlich hohem Niveau bewegen wird wie bislang. Die Windmüller würden deshalb vermutlich auch das von der Regierung vorgesehene Kontingent von 2 500 Megawatt pro Jahr neu installierter Nennleistung ausschöpfen. Allerdings treffe das nur zu, wenn die Preise für die Windmühlen sinken.


Hinzu kommen Faktoren, auf die die Branche keinen Einfluss hat. Dazu gehört die Zinsentwicklung. Derzeit verlangen die Banken rund 2 % für Windkraftkredite. Wenn sich der Zinssatz aber nur um einen Prozentpunkt in Zukunft verändert, beeinflusst das den Umsatz um rund 5 %.


Neue Regeln im Anmarsch.

Zu Unrecht bereitet manch einem Investor hingegen das sogenannte Ausschreibungsmodel Sorgen. Danach soll der Preis für Strom aus Erneuerbaren Energien spätestens ab dem Jahr 2017 offiziell ausgeschrieben werden. Den Zuschlag für den Bau von Anlagen würden dann nur diejenigen erhalten, die das günstigste Angebot abgegeben haben. Da die Planung von Windkraftanlagen oft bis zu fünf Jahre in Anspruch nimmt, sorgen sich nun einige Investoren, dass sie von den neuen Regeln betroffen sein könnten. „Im EEG wurde festgelegt, dass Projekte, die bis zum 31.12.2016 über eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutz-Gesetz verfügen, noch bis 31.12.2018 die Inbetriebnahme ohne Teilnahme am Ausschreibungsmodell umsetzen können“, dämpft Thomsen die Sorgen.


Abstände bremsen Ausbau:

Mehr Schwierigkeiten bereiten der Branche hingen die zunehmend strengeren Auflagen für den Bau der Mühlen. Die Regierung hat erst vor Kurzem eine sogenannte Länderöffnungsklausel beschlossen. Damit kann jedes Land seine eigenen Abstandsregeln für Windkraftanlagen zu Dörfern und Städten selber festlegen.


In Bayern gilt beispielsweise künftig die 10-H-Regel. Danach muss der Abstand zwischen einer Anlage und dem nächsten Haus der zehnfachen Gesamthöhe einer Anlage entsprechen.


Da Binnenlandanlagen allerdings in der Regel größere Rotordurchmesser und höhere Türme benötigen, kommen diese oft auf Höhen von rund 200 m. Der Mindestabstand würde somit bei modernen Windkraftanlagen mindestens zwei Kilometer betragen und der Bau neuer Kraftwerke nur noch an wenigen Standorten infrage kommen. Daran wird auch die bessere Vergütung für Binnenlandanlagen nichts ändern.


Diethard Rolink

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