Mit dem Wind-an-Land-Gesetz will die Bundesregierung den Ländern für einen schnelleren Bau von mehr Windrädern Flächenziele setzen. Damit könnten die Abstandsregeln einzelner Länder ausgehebelt werden.
Laut Medienberichten soll bundesweit ein gesetzlich verpflichtendes Flächenziel von 1,4% bis 2026 und von 2% bis 2032 gelten. Abstandsregeln für Windräder zu Wohngebäuden könnten zunächst in Kraft bleiben. Verfehlt aber ein Bundesland seine spezifischen, nach Jahren gestaffelten Flächenvorgaben, würden diese Regelungen hinfällig.
Stärker in die Pflicht genommen werden sollen Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland- Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen. An der unteren Grenze stehen Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und das Saarland. Für die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen soll eine Mindestfläche von 0,5% des Landesgebiets gelten. Länder, die ihre festgelegten Ziele übertreffen, könnten anderen Bundesländern ihre Flächen teilweise übertragen.