Die meisten Baugenehmigungen von Windrädern sind unbefristet, gelten also über den EEG-Förderzeitraum von 20 Jahren hinaus. „Es gibt aber Ausnahmen. Jeder Betreiber sollte also die Unterlagen prüfen“, rät Rechtsanwältin Martina Beese.
Standsicherheit prüfen
Technisch gesehen haben Windräder in der Regel eine Entwurfslebensdauer von 20 Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit ist ein Standsicherheitsnachweis der Anlage nötig. „Es gibt einige Behörden, die die Standsicherheit mit beauftragten Prüfingenieuren untersuchen lassen, die Verwaltungspraxis dazu ist sehr verschieden“, hat sie festgestellt.
Der Bundesverband Windenergie bietet dazu die kostenlose Infobroschüre „Grundsätze zur Bewertung und Prüfung“ zum Herunterladen an (www.wind-energie.de).
Eine weitere Bedingung für den Weiterbetrieb ist, dass das Grundstück für den Betrieb der Anlage noch zur Verfügung steht. Hier ist eine Prüfung des Nutzungsvertrages wichtig: Kann der Flächeneigentümer die Vereinbarung kündigen? Müssen Regelungen im Vertrag zum Nutzungsentgelt an die aktuelle Situation angepasst werden?
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