Seit dem 20. Juni 2019 ist die 44. Bundes-Immissionsschutzverordnung in Kraft. Sie betrifft BHKW mit einer Einzelfeuerungswärmeleistung von mehr als 1 MW (ca. 360 kW elektrische Leistung) sowie Anlagen mit mehreren BHKW, die in der Summe 1 MW Feuerungswärmeleistung überschreiten. Die 44. BImSchV schreibt schärfere Emissionsgrenzwerte und kürzere Messintervalle sowie neue Nachweis-, Dokumentations- und Meldepflichten vor.
Zur Einhaltung des massiv abgesenkten Stickoxid-(NOx)-Grenzwertes ist in der Regel ein SCR-Katalysator nachzurüsten. Die Grenzwerte lassen sich aber auch mit einer Anpassung des Motors einhalten. Das zeigt das Beispiel der HJS Motoren GmbH aus Amtzell. Zu den Anpassungen gehört eine Neugestaltung der Vorkammer, eine exakte Strömungsgeschwindigkeit und bei jedem Kolbenhub eine genau definierte Verbrennung an der Zündkerze. Darüber hinaus sind ein spezieller Kolben und eine andere Turboladerabstimnung nötig. Die Anpassungen führen dazu, dass ein Motor zwar für die gleiche Leistung etwas mehr Biogas benötigt, aber dafür die Emissionsgrenzwerte eingehalten werden. Zudem ist die Motortemperatur und damit die Belastung geringer. Die Anpassungen mit dem Tausch von Kolben usw. können z.B. bei einer Motorüberholung vorgenommen werden. (www.hjs-motoren.de)