Ab dem kommenden Jahr gelten für die Biokraftstoff- und Mineralölindustrie grundlegend neue Regeln. Das bisher in Deutschland geltende Fördersystem für Biokraftstoffe wird damit vollständig neu ausgerichtet. Durch die neue Klimaschutz- oder Treibhausgas-Quote wird die Mineralölindustrie ab dem 1.1.2015 gesetzlich dazu verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasen um 3,5 Prozent zu senken.
Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Mineralölunternehmen Biokraftstoffe einsetzen. Denn durch Biodiesel und Bioethanol werden deutlich weniger Treibhausgase ausgestoßen als durch fossile Kraftstoffe. Je stärker ein Biokraftstoff den Treibhausgasausstoß verringert, desto schneller erreicht die Mineralölindustrie ihr Reduktionsziel von 3,5 Prozent. Damit wird ab dem kommenden Jahr der Preis von Biokraftstoffen wesentlich dadurch bestimmt, wie stark sie den Treibhausgasausstoß im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen reduzieren. Deshalb stehen die einzelnen Biokraftstoffhersteller zukünftig im Wettbewerb untereinander um die Frage, wer die höchste Emissionsminderung liefern kann.
In den vergangenen Monaten haben die Biokraftstoffproduzenten ihre Abläufe überprüft und ermittelt, in welchen Bereichen Treibhausgaseinsparungen möglich sind. In Frage kommen hierbei zum Beispiel eine bessere Wärmenutzung, die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung und Erneuerbaren Energien oder eine bessere Isolierung von Wärmeleitungen. Zudem wird auch die Landwirtschaft betrachtet, denn hier entstehen insbesondere bei der Düngung Emissionen. „Die Frage der Treibhausgasminderung rückt nicht nur im Verkehrssektor in den Vordergrund, sondern wird auch im Agrarbereich immer wichtiger. Durch Biokraftstoffe und die neue Klimaschutz-Quote werden Maßnahmen zur Emissionsminderung auch finanziell attraktiv werden", sagte Baumann.
Weitere Hintergründe hier abrufbar: www.biokraftstoffverband.de/tl_files/download/Daten_und_Fakten/14-12%20Erklaerung%20THG%20Quote%20fin%20(2).pdf