Ab dem 1. August müssen Betreiber von neuen Ökostromanlagen ihre Kraftwerke innerhalb der ersten drei Wochen nach der Inbetriebnahme im sogenannten Anlagenregister registrieren. Andernfalls haben sie keinen Anspruch auf eine Einspeisungsvergütung oder Marktprämie. Das gilt auch für diejenigen, die ihre Ökostromanlage erweitern oder stilllegen. Zuständig für das Register ist die Bundesnetzagentur. Sie erfasst dazu beispielsweise den Standort und die Leistung der Anlage.
Für Solarstromankraftwerke gibt es bereits seit längerem eine Meldepflicht bei der Bundesnetzagentur. Neu ist, dass diese nun auch für Windkraft- und Biogasanlagen gilt. Allerdings gibt es eine Übergangsregelung für die Neuankömmlinge, da das Register erst noch erstellt werden muss. Deshalb verlieren Betreiber ihren Anspruch auch dann nicht, wenn sie ihre Biogas- oder Windkraftanlage erst bis zum 30. November melden. Diese Ausnahme gilt aber nicht für Solarstromanlagen.
Das Solar-Melderegister finden Sie hier: https://app.bundesnetzagentur.de/pv-meldeportal/