Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen erbschaftssteuerlich dem landwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet und von Netzbetreibern gezahlte Stromtrassen-Entschädigungen von der Steuer befreit werden – mit diesen beiden Maßnahmen will die Bayerische Staatsregierung den Kimaschutz fördern. Einen Entschließungsantrag mit dem Titel „Anreize statt Verbote - Klimaschutz durch bessere steuerliche Förderungen“ hat sie am vergangen Freitag in den Bundesrat eingebracht, der diesen an die zuständigen Ausschüsse weitergab.
Nach Auffassung der Bayerischen Staatsregierung dürfen Landwirte, die Flächen für die Energiewende bereitstellen, in Zukunft nicht mehr steuerlich benachteiligt werden. Deshalb müssten Flächen, die für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zur Verfügung gestellt werden, zukünftig auch für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer dem landwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet werden. Die in der Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung aufgegriffene Maßnahme müsse schnellstens umgesetzt werden.
Für das Gelingen der Energiewende sei zudem der Ausbau der Stromnetze von essenzieller Bedeutung. Um die Verfügbarkeit von Grundstücken für den Stromleitungsbau zu fördern, sollten Entschädigungszahlungen der Netzbetreiber vollumfänglich steuerfrei gestellt werden.