Bayern will per Verordnung die Zahl der Solarparks auf 30 pro Jahr erhöhen. Das teilte das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie auf top agrar-Anfrage mit. Bislang dürfen Photovoltaik-Freiflächenanlagen nur auf versiegelten Flächen, Konversionsflächen, Seitenrandstreifen (110 Meter) entlang Autobahnen oder Schienenwegen und Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gefördert werden. Auf den geeigneten Flächen dieser Kategorien seien in den letzten Jahren bereits etliche Solaranlagen errichtet worden, teilte eine Ministeriumssprecherin mit. Geeignete und kostengünstige Flächen unter dieser Kulisse würden in Bayern mittlerweile knapp.
Die bisherigen Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächen hätten zudem gezeigt: Bei der aktuell beschränken Gebietskulisse erfolgten Zuschläge vor allem an Anlagen auf Konversionsflächen in Ostdeutschland. Denn sie können besonders wettbewerbsfähige Angebote abgeben. „Bei dem beschränkten Flächenangebot unter der restriktiven Gebietskulisse des EEG 2012 ist ein dynamischer Zubau von Freiflächenanlagen in Bayern auf Grundlage von Ausschreibungen daher kaum noch zu erwarten“, so die Sprecherin.
Das EEG 2017 enthält jedoch eine Verordnungsermächtigung („Länderöffnungsklausel“). Danach können die Länder die für die Errichtung von Solaranlagen vorgesehenen Flächen (Flächenkulisse) über die Bedingungen des EEG hinaus erweitern. Möglich sind danach Solarparks auf Ackerland und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten. Bayern hat dafür einen Verordnungsentwurf erarbeitet und am 21.12.2016 in die Verbändeanhörung gegeben. Bis zum 18.1.2016 waren alle betroffenen Verbände in Bayern aufgefordert, eine Stellungnahme an das Bayerische Wirtschaftsministerium zu übersenden. Ziel ist es, dass der Bayerische Ministerrat diese Verordnung zeitnah beschließt und die Verordnung Ende März in Kraft treten kann.
„Der in die Verbändeanhörung gegebene Entwurf sieht eine Erweiterung der Flächenkulisse auf Grünland und Ackerflächen in agrarisch benachteiligten Gebieten vor, beschränkt diese allerdings auf 30 Projekte pro Jahr“, sagte die Sprecherin. Das bedeutet, dass die Bundesnetzagentur pro Kalenderjahr insgesamt nicht mehr als 30 Gebote für Solarparks bezuschlagen darf.