Wie Bundeswirtschafts- und -finanzministerium mitteilen, haben sie sich auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt. Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Dabei handelt es sich um rund 24.000 Anträge.
Diese bereits eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; die förderfähigen werden genehmigt. Das biete eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen. Die dafür notwendigen Mittel kommen nach Angaben des Ministeriums aus dem Klima- und Transformationsfonds des Bundes.
Hintergrund: Am 24. Januar hatte das Bundeswirtschaftsministerium die Bewilligung von Anträgen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW mit sofortiger Wirkung gestoppt. Grund war laut Ministerium die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die EH55 Neubauförderung, die die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen hatte. Dass die ohnehin zum 31. Januar auslaufende EH-55-Förderung eine Woche früher gestoppt wurde, verunsicherte viele Bauherren, deren Anträge bereits eingegangen aber noch nicht bewilligt waren.