Der Nationale Vogelschutzbericht 2019 bescheinigt einigen Vogelarten, die im Rahmen von Windkraftprojekten zu betrachten sind, gute Bestandsentwicklungen. Dazu gehören Großvogelarten wie Seeadler, Uhu und Schwarzstorch. Auch der Bestand des bekannten Rotmilans wird als „stabil“ eingestuft, hat der Bundesverband Windenergie (BWE) analysiert. Diese Arten würden von intensiven und meist speziell auf sie zugeschnittenen Schutzbemühungen profitieren, mache der Vogelschutzbericht deutlich.
Bodennah lebende Vögel betroffen
Ein Drittel der Vogelarten sei hingegen im Bestand zurückgegangen. Betroffen seien vor allem bodennah lebende Vögel wie Kiebitz und Rebhuhn. Diese Entwicklung sei wesentlich auf die Intensivierung der Landwirtschaft, die Qualität von Wiesen und Weiden und den Rückgang des Nahrungsangebots zurückzuführen. „Im Planungsprozess werden besonders wertvolle Flächen für den Natur- und Artenschutz ausgenommen. Auf den verbleibenden möglichen Vorhabengebieten werden durch faunistische Untersuchungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen potenzielle Konflikte mit dem Natur- und Artenschutz identifiziert und im weiteren Planungsprozess entsprechend minimiert. Mit Kompensations- und Aufforstungsmaßnahmen werden die verbleibenden Eingriffe ausgeglichen“, kommentiert BWE-Präsident Hermann Albers.
Vorschläge für mehr Artenschutz
Gemeinsam mit verschiedenen Umweltverbänden hatte der BWE weitere Vorschläge vorgelegt, wie das Naturschutzrecht konkretisiert werden kann, um Vogelarten effektiver zu schützen. Dazu gehören der Aufbau eines Bestandsmonitorings, die Erarbeitung anerkannter Standards im Genehmigungsverfahren, planerisch ausgewiesene Rückzugsräume sowie die Verankerung des Populationsansatzes zur Abwägung, wie stark eine Art gefährdet ist. „Der Nationale Vogelschutzbericht macht für viele Arten, die im Rahmen von Windkraftplanungen zu berücksichtigen sind, deutlich, dass andere Gefährdungsquellen wie die Reduzierung des Nahrungsangebots durch die Landwirtschaft, die Veränderungen in den Naturräumen oder Tourismus mehr Einfluss auf die Populationsentwicklung haben als die Windenergie. Dass einige Bestände nachweislich steigen, zeigt, dass die Naturschutzbemühungen der Branche erfolgreich sind.“ Diese Bemühungen will der BWE weiter intensivieren und setzt sich unter anderem dafür ein, dass auch die Ersatzgeldzahlungen vorrangig den windsensiblen Arten zugutekommen.
Der Nationale Vogelschutzbericht des Bundesamts für Naturschutz (BfN) wird nach Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie alle sechs Jahre an die Europäische Kommission übermittelt, um den Zustand der Vogelarten in Deutschland zu dokumentieren. Der Bericht beinhaltet aktuelle Angaben zu Bestandsgrößen, Entwicklung der einzelnen Vogelbestände sowie deren Verbreitung zu 251 Brutvogelarten, 68 überwinternden und 34 durchziehenden Vogelarten mit über 20.000 Einzeldaten.