DasEEG 2017 muss möglichst bald überarbeitet werden. Dies betrifft insbesondere den Ausbaupfad für mehr Strom aus Biomasse, das Ausschreibungsdesign sowie die Anreize zur bedarfsgerechten Stromerzeugung und zur Stärkung des Einsatzes von Rest- und Abfallstoffen. Das forderten gestern im Rahmen einer Anhörung im Bundestag Vertreter des Bundesverbandes Bioenergie, desDeutschen Bauernverbandes, des Fachverbandes Biogas und des Fachverbandes Holzenergie.
Biogasbranche besonders unter Druck
Der kurzfristige Handlungsdruck sei jedoch besonders hoch in Bezug auf den Investitions- und Vertrauensschutz für Biogasanlagen, die Gülle einsetzen sowie in Bezug auf den Schutz von Anlagen, die auf eine bedarfsgerechte Energieerzeugung umgerüstet werden.
Der zu befürchtende Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bedroht die EEG-Vergütung hunderter Anlagenbetreiber, die Gülle einsetzen. Da die Vergärung von Gülle zu einer besonders hohen Treibhausgaseinsparung führt, sehen fast alle Fassungen des EEG eine besondere Förderung für Anlagen vor, die einen bestimmten Anteil Gülle einsetzen. Können Anlagenbetreiber aufgrund von Sperrgebieten, die ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bedingen würde, den Mindestanteil an Gülle nicht mehr einsetzen, droht der Verlust von EEG-Vergütung – teilweise für die gesamte restliche Vergütungslaufzeit. Diese Folge sei für viele landwirtschaftliche Anlagenbetreiber unzumutbar und völlig unangemessen, weil sie das Problem nicht selbst verschuldet hätten, so die Verbände.
Flexdeckel hemmt die Branche
Darüber hinaus stehe zu befürchten, dass die Deckelung der Flexibilitätsprämie im EEG die Umrüstung von Biogasanlagen auf eine bedarfsgerechte Fahrweise abwürge. Sollte der Deckel bereits im nächsten Jahr erreicht werden, riskierten Anlagenbetreiber Millionenverluste, wenn die Investitionen in die Flexibilisierung ihrer Anlage nicht refinanziert werden können, weil sie keine Flexibilitätsprämie erhalten. Darüber hinaus könnten Betreiber schon heute kaum noch flexibilisieren, da auch die Banken dieses Risiko erkannt hätten.
Im jüngsten Entwurf des EEG-Änderungsgesetzes, der zwischen den Regierungsfraktionen verhandelt wurde, waren beide Probleme bereits adressiert – im Gesetzesentwurf von
Bündnis 90/Die Grünen aber trotz ihrer hohen Dringlichkeit nicht einmal erwähnt. Es sei deshalb unerlässlich, dass die Verhandlungen zwischen den Regierungsfraktionen zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder aufgenommen werden und auf der bisherigen Einigung zur Änderung der Bioenergie-Regelungen aufbauen.
Eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf von Bündnis 90/Die Grünen mit einer ausführlicheren Darstellung des dringenden Änderungsbedarfs findet sich auf den Internetseiten der Verbände.