Der Ausbruch der afrikanischen Schweinepest (ASP) hat auch Auswirkungen auf Biogasanlagen. Viele Biogasanlagen, die Gülle und Mist einsetzen, sind an schweinehaltende Betriebe gebunden. In der Geschäftsstelle des Fachverband Biogas e.V. gibt es inzwischen hierzu häufiger Anfragen.
Arbeitshilfe aktualisiert
Aus diesem Grund hat der Fachverband für seine Mitglieder die „Arbeitshilfe A-017 Verhalten beim Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Biogasanlagen“ aktualisiert. Darin erhalten Anlagenbetreiber u.a. Informationen zum Krankheitsbild der ASP und Hinweise, was bei einem Seuchen- oder Verdachtsfall auf einem Schweinebetrieb passiert. Zudem gibt der Verband Tipps, was Anlagenbetreiber zum Schutz vor der Seuche präventiv tun können.
Dazu zählen eine Einzäunung des Betriebsgeländes sowie Hygienemaßnahmen wie eine Schwarz-Weiß-Trennung. Betriebe, die keine eigene Schweinehaltung haben und Gülle geliefert bekommen, sollten auf gereinigte und desinfizierte Transportfahrzeuge achten – vor allem, wenn die Fahrzeuge von Betrieb zu Betrieb fahren. Da betroffene Schweinehalter Gülle mindestens 60 Tage lagern müssen und auch unter Quarantäne gestellt werden können, sollten sich Anlagenbetreiber auf mögliche Lieferausfälle einstellen. Dabei ist zu beachten, dass das EEG ausdrücklich Ausnahmen für den Güllebonus im Tierseuchenfall vorsieht. Ähnliches gilt für Güllekleinanlagen. Allerdings gibt es je nach Inbetriebnahmezeitpunkt unterschiedliche Regelungen, die ausführlich in der Arbeitshilfe erklärt sind.
Weitere Tipps und Anweisungen
In der Arbeitshilfe sind weitere Verhaltensregeln und Tipps aufgeführt:
- Verhalten, wenn ASP in einer Biogasanlage auftritt,
- nötige Desinfektion von Geräten, Fahrzeugen, Kleidung oder Schuhen,
- Checkliste zur Bekämpfung bzw. Vorbeugung gegen eine Tierseuche,
- Liste von möglichen Versicherungen zum Schutz vor dem Seuchenfall.
Die Arbeitshilfe finden Sie unter www.biogas.org