Die EU-Kommission hat Deutschland, Belgien und Luxemburg zur vollständigen Umsetzung der europäischen Regeln über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe augefordert (Richtlinie 2014/94/EU). Die Regeln enthalten unter anderem harmonisierte Normen zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und Bestimmungen zur Elektromobilität. Sie spielen eine wichtige Rolle für das Funktionieren des EU-Binnenmarktes. Damit will die EU auch die Abhängigkeit des Verkehrs vom Erdöl und die Umweltbelastungen durch den Verkehr verringern.
Die Mitgliedstaaten hätten die Richtlinie hätte bis zum 18. November 2016 umsetzen müssen. Jetzt haben sie zwei Monate Zeit, um das nachzuholen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln. 2017 hatte die Kommission schon bei 21 anderen Mitgliedstaaten die unverzügliche Umsetzung dieser Richtlinie angemahnt.
Die Richtlinie sieht neue Infrastrukturnetze vor, z.B. für Ladesäulen für Elektrofahrzeuge oder Tankstellen für Brennstoffzellen- oder Gasfahrzeuge. Die EU zählt dazu Flüssigerdgas (LNG) und komprimiertes Erdgas (CNG). Explizit sieht die EU auch die Verwendung von Biomethan vor: „Das gegenwärtige Erdgasverteilernetz könnte um örtliche Tankstellen ergänzt werden, in denen örtlich produziertes Biomethan verwendet wird“, heißt es in der Richtlinie. LNG, wozu auch verflüssigtes Biomethan zählt, könnte auch ein kosteneffizienter Kraftstoff für schwere Nutzfahrzeuge oder Schiffe sein.