Biomasse im Energiemix aus erneuerbaren Energien soll in der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) angemessen berücksichtigt werden. Die bestehenden Biomasseanlagen stellten ein beträchtliches Potential zur bedarfsgerechten Erzeugung von Strom und zur Erreichung der Klimaziele 2030 der Bundesregierung dar, was möglichst umfänglich erhalten und weiterentwickelt werden müsse, heißt es in einer „Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der bedarfsgerechten und netzdienlichen Stromerzeugung sowie der klimaneutralen Wärmenutzung aus Biomasse im EEG“, die Thüringen und Rheinland-Pfalz in die Länderkammer eingebracht hatten.
Der Antrag wurde am vergangenen Freitag zur weiteren Beratung in den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, im neuen EEG starke Anreize für eine Flexibilisierung der Anlagen zu setzen, um Bestandsanlagen und deren Erzeugungskapazität in Betrieb zu halten und darüber hinaus einen optimal steuerbaren Anlagenpark zu schaffen.
Zudem müssten der Erzeugung von Biogas aus Wirtschaftsdünger und landwirtschaftlichen Reststoffen in der EEG-Novelle eine größere Bedeutung eingeräumt und dabei auch Anreize für eine verstärkte Güllegärung in Biogasanlagen geschaffen werden. Außerdem sollte die Bundesregierung bei der Novellierung des EEG entsprechende wirtschaftliche Perspektiven für effiziente, systemdienliche und umweltverträgliche Neu- und Bestandsanlagen schaffen und der Bioenergie insgesamt durch Anreize Entwicklungsoptionen bieten.
Der Bundesverband Bioenergie (BBE), der Deutsche Bauernverband (DBV), der Fachverband Biogas (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH) begrüßten die Länderinitiative „ausdrücklich“. Sandra Rostek, die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, in dem sich die Verbände zusammengeschlossen haben, wertete den Impuls aus Thüringen und Rheinland-Pfalz als ein wichtiges Signal für die Branche. Sie sieht beim EEG dringenden Handlungsbedarf, um für Neu- und Bestandsanlagen Perspektiven zu schaffen und insbesondere Planungssicherheit zu gewährleisten.