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topplus Wachstumsinitiative

Bund will Energie-Förderung umkrempeln

Mit der Wachstumsinitiative für die Wirtschaft will die Bundesregierung auch die Energiewende beschleunigen und Kosten senken. Darum sind massive Änderungen bei der Förderung geplant.

Lesezeit: 5 Minuten

Die Bundesregierung hat sich auf ein umfassendes Maßnahmenpaket verständigt, das der deutschen Wirtschaft umgehend Impulse für mehr wirtschaftliche Dynamik geben soll. Darin enthalten sind auch Maßnahmen für die Energiewende. „Für einen leistungsfähigen Energiemarkt für die Wirtschaft von morgen bestehen weiterhin Herausforderungen: Die deutsche Wirtschaft braucht große Mengen günstiger erneuerbarer Energie, noch mehr Marktteilnehmer sollen von günstigen Strompreisen bei viel Wind und Sonne profitieren, die Netzkosten sollen gesenkt, die Netzentgelte stabilisiert, Wasserstoffinfrastruktur aufgebaut werden“, heißt es in dem 31 Seiten langen Papier zur Wachstumsinitiative. Die Bundesregierung habe deshalb Maßnahmen verabredet, die einen verlässlichen Investitionsrahmen schaffen, mehr Flexibilisierung ermöglichen, die Kosten des Netzausbaus senken und Planungs- und Investitionssicherheit schaffen sollen, damit sich die nun entfachte Dynamik bei der Energiewende noch stärker entfalten könne. Hier die wichtigsten Punkte der Initiative im Energiesektor:

Flexibilität, Förderung

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Die Bundesregierung will ein neues Marktdesign für Kraftwerke, erneuerbare Energien und Flexibilität:

  • Flexibilität: Der neue Strommarkt soll schnellstmöglich flexibler werden, damit die Marktteilnehmer von den zunehmend günstigen Strompreisen bei viel Wind und Sonne besser profitieren können. Dafür sollen alle Hemmnisse auf Angebots- und Nachfrageseite abgebaut und Anreize gesetzt werden, wie z.B. flexible Tarife und eine flexiblere Netzentgeltstruktur.

  • Ausbau der erneuerbaren Energien: Dieser ist nach Ansicht der Bundesregierung die zentrale Voraussetzung für langfristig bezahlbare, sichere und treibhausgasneutrale Energie für einen dynamischen Wirtschaftsstandort Deutschland. Erneuerbare Energien würden einen Beitrag zur Energiesicherheit und -versorgung leisten und uns von Abhängigkeiten lösen.

  • Förderung: Der Ausbau neuer erneuerbarer Energien soll auf Investitionskostenförderung umgestellt werden (eigener Kapazitätsmechanismus), insbesondere, um Preissignale verzerrungsfrei wirken zu lassen. Dazu plant die Regierung, diese und andere Instrumente rasch im Reallabore-Gesetz im Markt zu testen. Dabei müsse eine hohe Ausbaudynamik beibehalten werden, um die im EEG verankerten Ziele sicher zu erreichen und möglichst schnell mehr günstigen Strom zu erhalten. Auf diesem Weg werde noch stärker auf Kosteneffizienz und Marktintegration geachtet.

  • Perspektivisch werden erneuerbare Energien keine Förderung mehr erhalten, sobald der Strommarkt ausreichend flexibel ist und ausreichend Speicher zur Verfügung stehen.

  • Kurzfristig soll die Förderung bei negativen Preisen für Neuanlagen grundsätzlich bereits ab dem 1. Januar 2025 ausgesetzt werden (ausgenommen kleine Anlagen) und die Schwelle, ab der die erneuerbaren Energien ihren Strom selbst vermarkten, beginnend ab dem 1. Januar 2025 in drei Jahresschritten auf 25 KW absenken.

  • Parallel will die Regierung die Schwelle für die Steuerbarkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen für Netzbetreiber weiter absenken. Dadurch kommen die Preissignale bei den Anlagenbetreibern an und werden insbesondere Stromüberschüsse in Zeiten negativer Preise vermieden, da keine feste Einspeisevergütung mehr gezahlt wird. Zu diesem Zweck will die Regierung die Selbstvermarktung von Strom und die Steuerung der Anlagen konsequent entbürokratisieren, digitalisieren und spätestens zum 1. Januar 2026 massengeschäftstauglich ausgestalten, damit insbesondere Identifikationsnummern schneller bereitstehen, die Anlagen über smart meter gesteuert werden können, Daten schnell ausgetauscht und abgerechnet werden können.

Regelungen für die Biomasse

  • Die Bundesregierung will Maßnahmen ergreifen, um die Nutzung von Biomasse durch eine Optimierung der Bemessungsleistung und der Flexibilitätszuschläge weiter zu flexibilisieren und so auch die Förderkosten senken.

  • Damit die Stromversorgung auch dauerhaft sicher ist, will die Regierung den vereinbarten Kapazitätsmechanismus zügig voranbringen, damit er 2028 operativ ist.

  • Die Bundesregierung will im Kabinett Anfang Oktober dieses Jahres Eckpunkte zur Vorbereitung der Prä-Notifizierung für einen Kapazitätsmechanismus beschließen, und legt diesen im ersten Halbjahr 2025 zur Prä-Notifizierung vor. Der Kapazitätsmechanismus soll die Versorgungssicherheit über einen einheitlichen Markt gewährleisten, in dem bestehende Förderungen für gesicherte Leistung integriert werden. In diesem technologieneutral und marktwirtschaftlich ausgestalteten Kapazitätsmechanismus sollen u.a. Laufwasserkraftwerke, Pumpspeicher, Batteriespeicher, Bioenergieanlagen, sonstige Back-up-Kraftwerke sowie Speicher und flexible Lasten in den Wettbewerb treten.

Geringere Netzentgelte

Die Bundesregierung will Maßnahmen vorlegen, mit denen die Netzkosten gesenkt und die Netzentgelte stabilisiert werden können, um Haushalte und Unternehmen zu entlasten. Konkret soll insbesondere die Auszahlungen „vermiedener Netzentgelte“ an Stromerzeuger in Verteilernetzen überprüft, zeitvariable Netzentgelte für systemdienliche Netznutzung eingeführt, die Nutzung von Überschussstrom verbessert, den Einsatz virtueller Leitungen und netztechnischer Betriebsmittel sowie den netzdienlichen Einsatz von Kraftwerken weiterentwickelt werden.

Viele der Maßnahmen fallen in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur. Die Bundesregierung begrüßt daher das Vorhaben der Bundesnetzagentur als unabhängige Regulierungsbehörde, die gegenwärtigen Rabatte und Ausnahmen bei den Netzentgelten für die Industrie, Elektrolyseure und andere neue Stromverbraucher mit dem Ziel einer kosteneffizienten Systemdienlichkeit im Stromnetz und -markt weiterzuentwickeln und langfristige Planungssicherheit zu schaffen.

Gasversorgung auch mit Bioenergie

Für eine sicherere und bezahlbare Energieversorgung ist laut Bundesregierung ein global ausreichendes LNG-Angebot notwendig. Deutschland müsse zudem neben dem pipelinegebundenen Gasimport aus Norwegen und dem LNG-Import zu Weltmarktpreisen das Angebot an Erdgas weiter diversifizieren. Die Bundesregierung führt einen Dialog mit Energie-Unternehmen, wie die Bundesregierung sie bei konkreten Gasprojekten unterstützen kann. Sie hat Klimastrategien für die Garantieinstrumente der Außenwirtschaftsförderung und Sektorleitlinien für Schlüsselsektoren der Instrumente entwickelt und dabei für Erdgas-Projekte Ausnahmeregelungen vorgesehen, wenn diese, unter Einhaltung der 1,5 °C-Grenze und unter Vermeidung von Lock-in-Effekten, für die nationale Sicherheit oder geostrategische Versorgungssicherheitsinteressen notwendig sind; dabei will die Regierung auch die weiteren Potenziale der heimischen Gasproduktion berücksichtigen.

Die Bundesregierung wird zeitnah eine Biomasse-Strategie vorlegen und darin festlegen, wie das Potenzial von Biomasse nachhaltig und kosteneffizient genutzt werden kann. Dazu gehört auch die Frage, inwieweit sowohl heimische als auch importierte Bioenergie als weiteres Element zur Stärkung der Gasversorgungssicherheit genutzt werden kann.

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