Die Bundesregierung will alte Heizungen mit einem Effizienzlabel kennzeichnen. Dazu hat das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen. Das neue Effizienzlabel soll ab dem 1. Januar 2016 für Heizkessel gelten, die älter als 15 Jahre sind.
Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und bestimmte Energieberater sollen dann berechtigt sein, ein Etikett auf alten Heizgeräten anzubringen. Das Etikett soll dem Verbraucher Informationen über den Effizienzstatus der Heizung liefern und Hinweise auf Energieberatung sowie Förderungen von neuen Heizungen liefern. Bei dem Label orientiert sich das Gesetzgeber an dem Energielabel für Haushaltsgeräte.
Es gibt noch viel Potenzial für den Heizungstausch
Nach Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums sind die deutschen Heizgeräte im Durchschnitt 17,6 Jahre alt, mehr als ein Drittel (36 %) ist sogar älter als 20 Jahre. Über 70 Prozent der installierten Heizgeräte würden nur die Effizienzklasse C, D oder E erreichen. Dennoch lassen die Verbraucher derzeit nur rund 3 Prozent der Heizgeräte austauschen.
Bei dieser Austauschrate würde es also noch circa 25 Jahre dauern, bis der Heizungsbestand in Deutschland erneuert wäre. Das Effizienzlabel soll die Hausbesitzer zum schnelleren Austausch motivieren.
BEE: "Energiewende muss auch im Wärmemarkt ankommen"
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt den Entwurf des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes. Um die Klimaschutzziele 2020 zu erreichen, müsse die Energiewende endlich auch im Wärmemarkt ankommen. Seit 2010 stagniere der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeerzeugung bei unter zehn Prozent. Der Durchbruch für die Wärmewende gelinge dabei aber nur, wenn man die Heizungsanlage insgesamt, die Energieträger, das Gebäude und die Wärmeversorgung ins Visier nehme.