Stromspeicher gleichen beim Einspeichern einem Stromverbraucher und beim Ausspeichern einer Stromerzeugungsanlage. Für eine davon abweichende Einstufung gibt es nach Ansicht der Bundesnetzagentur (BNetzA) keinen Anhaltspunkt, zeigt ein Bericht der Behörde zum Thema „Regelungen zu Stromspeichern im deutschen Strommarkt“. Diese Einstufung entspräche dem geltenden Rechtsrahmen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Damit widerspricht die BNetzA den Forderungen der Forderung vieler Verbände, Politiker und Unternehmen nach einer finanziellen Entlastung des ein- und ausgespeicherten Stroms. Denn wird auf diese Weise doppelt z.B. mit der EEG-Umlage oder Netzentgelte belastet, was ihn künstlich verteuert.
BNetzA: "Bedeutung von Stromspeichern wird überschätzt"
„Die Zahl und Leistung der installierten Stromspeicher steigt in großer Geschwindigkeit und liegt heute bei 150.000 Exemplaren. Zahlenmäßig sind die meisten Stromspeicher in privaten Haushalten installiert, die damit den Eigenverbrauchsanteil ihrer Solaranlage maximieren“, heißt es in dem Papier. Die Bedeutung der Speicherung von Strom sei groß, dürfe aber hinsichtlich ihres Potenzials nicht überschätzt werden. Dieses unterscheide sich deutlich von dem, was dieser Technologie in der öffentlichen Diskussion zugetraut werde.
Schon viele Privilegien für Speicher
Aus der Einstufung der Stromspeicher als Verbraucher und Erzeuger ergeben sich dagegen nach Ansicht der BNetzA keine Besser- oder Schlechterstellungen. In der Praxis gäbe es im Wesentlichen drei Speicherarten, die von unterschiedlichen Begünstigungen profitieren:
- Private Stromspeicher profitieren vor allem von den Entlastungen des Eigenverbrauchs, die sich mit Stromspeichern maximieren lassen. In einem typischen Fall (5 kW-Solaranlage, 6 kW-Speicher) ergeben sich durch den Speichereinsatz jährlich betriebswirtschaftliche Erträge von 350 €, die von den anderen Stromkunden getragen werden.
- Pumpspeicher und große Batterie-Speicher, die im Großhandelsmarkt und/oder Regelenergiemarkt agieren, werden u.a. durch Netzentgeltbefreiungen, Zahlungen „vermiedener Netzentgelte“, Umlagebefreiungen und Steuervergünstigungen begünstigt, die sich auf 960 Mio. €/Jahr (davon rund 290 Mio. €/Jahr zugunsten der Speicherverluste) belaufen.
- Batterie-Speicher in industriellen Zusammenhängen können zur Optimierung der zeitlichen Struktur des Netzbezugs eingesetzt werden und ggf. zu geringen Kosten erhebliche Netzentgeltreduzierungen ermöglichen. Eine Quantifizierung des Effektes ist nicht möglich.Speicherverluste sind pauschal bei von Umlagen und Netzentgelten befreit. Diese Befreiung konterkariert Anstrengungen für eine höhere Effizienz von Speichern. Hinsichtlich der Verluste sind die Speicherbetreiber von Zahlungen in Höhe von fast 300 Mio. €/Jahr befreit.
Kritik der Branche: Platzierung von unerwünschten Positionen
Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) kritisiert das Papier heftig. Es mache deutlich, wie stark die Behörde die Rolle der Wachstumsbranche der stationären Batteriespeicher geringschätze, ja sogar als Bedrohung empfinde und ablehne. „Obgleich die BNetzA lediglich eine dem Bundeswirtschaftsministerium untergeordnete Behörde ist, benutzt die Große Koalition sie, um neue politische Positionen in die Welt zu setzen und hoffähig zu machen“, kritisiert die DGS. Weder im Parlament, den Parteien noch in der Öffentlichkeit habe dieser, offenbar mit den fossilen Energieversorgern koordinierte Vorstoß, die erforderliche Resonanz gefunden. Dabei müssten bei den Solarorganisationen und den Solarbetreibern in der Bürgerenergie die Alarmglocken schrillen. „An einer Speicherlösung interessierte Investoren werden sich wohl recht bald vom unbekümmerten Modell der Eigenverbrauchsmaximierung mit Speichereinsatz verabschieden müssen“, schlussfolgert die DGS.
Das Speicherpapier der BNetzA finden Sie hier.
Die Position der DGS finden Sie hier.