Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag (02.02.2018) beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)in den Deutschen Bundestag einzubringen. Damit will die Länderkammer Fehlentwicklungen bei der Ausschreibung der Stromvergütung für Windenergie an Land verhindern.
Hintergrund ist die Privilegierung von Bürgerwindparks. Diese können sich bislang ohne bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung an Ausschreibungen beteiligen und erhalten mehr Zeit für die Realisierung der Projekte. Dies hat im Jahr 2017 jedoch dazu geführt, dass Bürgerenergieanlagen nahezu alle Ausschreibungen gewannen. Die eigentlich als Ausnahme vorgesehene Privilegierung wurde laut Bundesrat damit zur Regel. In der Praxis kamen nur einige wenige Projektierer zum Zuge, die als Dienstleister neu gegründeter Bürger-Gesellschaften auftraten. Dies führe zu wirtschaftlichen Verwerfungen, kritisiert der Bundesrat.
Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften sollten ausgesetzt werden.
Der EEG-Gesetzentwurf des Bundesrats sieht daher vor, die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften bei sämtlichen Ausschreibungen im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 auszusetzen und das Fördervolumen vorübergehend schrittweise zu erhöhen. Fadenriss beim Ausbau befürchtet .
Der Bundesrat befürchtet wie die Branche selbst, dass es zu einer Ausbaulücke kommt, wenn die Bürgerenergiegesellschaften von der verlängerten Frist zur Realisierung der Projekte Gebrauch machen. Daher fordert er eine Reduzierung der Realisierungsfrist und die schrittweise Erhöhung der Ausschreibungsvolumen auf bis zu 1650 Megawatt in 2018, allerdings mit einer Verrechnung dieser zusätzlichen Mengen ab dem Jahr 2022. Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die innerhalb von sechs Wochen dazu Stellung nehmen kann. Anschließend legt sie beide Texte dem Bundestag zur Entscheidung vor.
Branche begrüßt den Vorstoß
"Wir begrüßen die Initiative des Bundesrats, gleiche Wettbewerbsbedingungen bei den Ausschreibungen für Windenergie an Land herzustellen“, kommentierte Stefan Kapferer, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Der BDEW begrüßt auch das Vorhaben, die Ausschreibungsmengen zu erhöhen, um die Auswirkungen der bisherigen Fehlentwicklung zu kompensieren. "Die vorgezogenen Mengen helfen dem System jedoch nur kurzfristig. Darüber hinaus sollten grundsätzlich alle nicht realisierten Projekte in den nachfolgenden Ausschreibungen aufgeschlagen werden", so Kapferer.
Auch der Bundesverband Windenergie (BWE) bewertet den Beschluss positiv. „Wir begrüßen den Beschluss, die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bei den Ausschreibungen der Jahre 2018 und 2019 zur Voraussetzung für die Teilnahme zu machen und das Ausschreibungsvolumen in der 3. und 4. Ausschreibung 2018 anzuheben. Damit werden Fehler im Ausschreibungssystem korrigiert.“ Zugleich wirke er der drohenden Zubaudelle entgegen, die durch die 2017 erfolgten Zuschläge an Projekte mit einer Umsetzungsfrist von bis zu 4 ½ Jahren drohen würde. Jetzt müsse der Beschluss vom Bundestag aber schnell beschlossen werden, um der Industrie quer durch die gesamte Wertschöpfungskette die erforderliche Planungssicherheit zu geben.