Mit einer neuen Verordnung will die Bundesregierung den Zubau der Windenergie in Norddeutschland ab dem Jahr 2017 einschränken. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung heute (11.10.2016) in ihrer Online-Ausgabe.
Die Verordnung bezieht auf den schon länger bekannten Passus im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG 2017), das zum 1.1.2017 in Kraft tritt. Danach soll der Zubau von Windenergie in so genannten Netzausbaugebieten begrenzt werden. Hierunter versteht der Gesetzgeber Regionen, in denen das Stromnetz stark belastet ist, also z.B. Teile von Norddeutschland. In diesen Regionen wird die Ausbaumenge begrenzt auf 58 % der Durchschnittsleistung, die in den Jahren 2013 bis 2015 ans Netz gegangen sind. Diese Regelung soll übergangsweise für drei bis fünf Jahre gelten.
Bundesweit hat der Gesetzgeber den Zubau auf 2800 Megawatt (MW) pro Jahr gedeckelt. Diese Menge schreibt die zuständige Bundesnetzagentur ab 2017 mehrmals aus. Künftige Windparkbetreiber müssen sich mit ihren Geboten um eine Förderung bewerben.
Wie die Süddeutsche jetzt berichtet, sollen im Norden jährlich nur 902 Megawatt Leistung ausgeschrieben werden. Je nach Größe der einzelnen Anlagen entspricht das zwischen 120 und 200 Windrädern.
Zu den Netzausbaugebieten gehören dem Bericht zufolge die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, die Stadtstaaten Bremen und Hamburg sowie der nördliche Teil Niedersachsens bis zu einer Linie zwischen Osnabrück und dem Wendland. Ursprüngliche Pläne, statt in Mecklenburg-Vorpommern in ganz Niedersachsen und auch Hessen den Ausbau zu drosseln, seien damit vom Tisch.
Hintergrund der Beschränkung ist der schleppende Ausbau der Stromnetze. Weil vor allem die großen Nord-Süd-Stromleitungen in den letzten Jahren kaum vorankamen, müssen die Windräder bei geringer Nachfrage und hoher Stromproduktion abgeregelt werden. Allein 2015 fielen so nach Zahlen der Netzagentur bundesweit mehr als 4100 Gigawattstunden Windstrom aus, drei Mal so viel wie im Jahr zuvor. Das wäre genug, um theoretisch 1,2 Millionen Haushalte ein Jahr lang mit Strom zu versorgen. Dies führe zu volkswirtschaftlich zu vermeidenden Mehrkosten, zitiert die Süddeutsche aus dem Entwurf. Nur "vorübergehend" würden Ausbaumengen begrenzt, "bis die Netzengpässe beseitigt sind". Ende 2020 soll die Regelung automatisch außer Kraft treten.