Die Zahl der Biogasanlagen, die die Flexibilitätsprämie erhalten, ist seit 2012 stark gestiegen – und damit auch der jährlich ausgeschüttete Betrag. Wurden 2012 nur 600.000 Euro an die Betreiber gezahlt, so stieg der Betrag auf 56,5 Millionen Euro im Jahr 2016, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Für das Jahr 2017 seien die Nachkorrekturen noch nicht abgeschlossen.
Nach Zahlen aus dem Register der Bundesnetzagentur hat ein Viertel der Anlagen die Leistung der Anlage unter 60 % erhöht. Zwei Drittel der Anlagen jedoch haben die Leistung zwischen 60 und 160 Prozent erweitert, teilt die Bundesregierung mit.
Kein Mißbrauchspotenzial
Wie aus den Fragen hervorgeht, vermutet die FDP-Fraktion, dass einige Biogasanlagen zwar die Prämie kassieren, das Flexibilitätspotenzial jedoch nicht nutzen und so die die Zahlungen „mißbrauchen“ könnten. Die Bundesregierung hält dagegen, dass es kein Mißbrauchspotenzial gäbe. Denn Betreiber müssten per Gutachten nachweisen, dass die Anlage zur flexiblen Fahrweise technisch in der Lage sei. Darüber hinaus sei ein Nachweis über die im Jahresverlauf eingebrachte Flexibilität keine Anspruchsvoraussetzung der EEG-Förderung. „Die in der Praxis tatsächliche Fahrweise ist abhängig von den finanziellen Anreizen auf den Märkten Strom, Wärme und Regelleistung“, heißt es in der Antwort wörtlich.
Erlöse auf dem Spotmarkt nicht ausreichend
Die Erlöse auf dem Spotmarkt (also der Preisunterschied zwischen Basis- und Spitzenpreisen) sei nicht ausreichend attraktiv, um die Anlagen noch stärker flexibel zu fahren. Grund für die geringe Preisdifferenz seien Überkapazitäten im Strommarkt. „Demgegenüber sind die Erlöse am Regelleistungsmarkt höher als am Spotmarkt, so dass diese Märkte Vorteile bieten. Die Einbindung der flexibilisierten Biogasanlagen in den Intra-Day-Handel steht noch vor verschiedenen Herausforderungen“, teilt die Bundesregierung mit.
Nicht alle Anlagen können flexibilisieren
Die FDP-Fraktion wollte auch wissen, wie teuer es wäre, alle Biogas- und Biomethananlagen umzurüsten. Das sei ohnehin nicht sinnvoll, antwortet die Bundesregierung. Zum einen würden sich kleine Gülle-basierte Anlagen ebenso wenig wie Bestandsanlagen mit hohen Wärmelieferverpflichtungen oder kurzen Restförderlaufzeiten zur Flexibilisierung eignen. „Im Übrigen stehen dem Markt auch andere Flexibilitätsoptionen zur Verfügung, wie flexible fossile Kraftwerke, Speicher oder Lastmanagement“, merkt die Bundesregierung kritisch an. Aus Sicht der Bundesregierung sollte der Strommarkt entscheiden, welche Optionen zum Zug kommen.
Weitere Infos zur Flexibilisierung
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