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Bundesregierung will Ausstieg aus der Energiepflanzen-Vergärung

In ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen im Bundestag macht die Bundesregierung deutlich, warum sie künftig auf die Vergärung von Energiepflanzen verzichten will.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung sieht die Vergärung von Energiepflanzen in Biogasanlagen kritisch und hat seit dem Jahr 2014 mehrere Maßnahmen ergriffen, um den Einsatz vor allem von Mais in Biogasanlagen zu beschränken. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen zur Entwicklung zur Stromerzeugung aus Bioenergie hervor.


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Wegen der im Vergleich zur Rest- und Abfallvergärung schlechteren Treibhausgasbilanz von Energiepflanzen habe der Gesetzgeber die erhöhte Förderung für die Stromerzeugung aus angebauten Energiepflanzen bereits mit dem EEG 2014 beendet. Der Flächenbedarf für den Anbau von Biomasse zur Stromerzeugung sei bis zum Jahr 2014 zwar auf rund 1,4 Millionen Hektar angewachsen, stagniere aber seit dem Jahr 2015 auf diesem Niveau.


Die Bundesregierung geht auch davon aus, dass der Kostendruck bei künftigen Ausschreibungen dafür sorgen wird, dass verstärkt Rest- und Abfallstoffe eingesetzt werden. Zudem hat sie als Voraussetzung für die Ausschreibung bestehender Anlagen einen Maisdeckel eingeführt.


In der Antwort bestätigt die Regierung, dass sie bereits mit dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) 2014 den Fokus weiteren Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien auf die „kostengünstigen Technologien Wind- und Solarenergie“ gelegt habe. Diese Technologien würden auch den größten Anteil an der Treibhausgasminderung des Stromsektors leisten. Die Ausbauziele des EEG 2014 seien mit dem EEG 2017 bekräftigt worden. Im Rahmen des weiteren Ausbaus könne es dazu kommen, dass teure Biomasseanlagen nach Auslaufen der EEG-Förderung durch kostengünstige Wind- und Solaranlagen ersetzt würden. Diese Anlagen würden dann auch die bisherige Treibhausgasminderung der Biomasseanlagen ersetzen.


Die künftige Aufgabe der Bioenergie sieht die Bundesregierung ganz klar in der bedarfsgerechten Stromerzeugung. Bis zum Mai 2016 haben rund 2420 Biogasanlagen mit einer Leistung von etwa 1430 Megawatt (MW) die Flexibilitätsprämie in Anspruch genommen bzw. sich dafür bei der Bundesnetzagentur angemeldet. Die flexible Fahrweise soll weiter angereizt werden. Daher fördere der Gesetzgeber seit dem  EEG 2014 nur noch Anlagen, die flexibel Strom erzeugen können. Das sei auch mit dem EEG 2017 beibehalten worden. Da die Anlagenbetreiber die höheren Kosten der verpflichtenden Flexibilisierung im Ausschreibungsverfahren einpreisen könnten, sei aber die Flexibilitätsprämie aus dem EEG 2014 im EEG 2017 gestrichen worden.


Die Bundesregierung will nach eigenen Angaben für die Zeit ab dem Jahr 2023 rechtzeitig einen Ausbaupfad für die Bioenergie festlegen. Eine Prognose der Stromerzeugung aus Biomasse für die nächsten 20 Jahre sei daher gegenwärtig nicht möglich.

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