Die Bundesregierung plant nach Agenturmeldungen, die Gebotshöchstwerte für die Einspeisevergütung im Rahmen der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Landund Solaranlagen zu senken. Das geht aus dem vergangene Woche bekanntgewordenen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Gesetzes und weiterer Bestimmungen des Energierechts“ hervor. Danach soll der Höchstwert für Windenergieanlagen an Land in den Ausschreibungsrunden zum 1. August und 1. Oktober 2018 sowie zum 1. Februar 2019 von bisher 6,3 ct/kWh auf 5,7 ct/kWh gekürzt werden. Das würde den Zuschlagswerten der ersten Ausschreibungsrunde von Mai 2017 entsprechen.
Die Bundesnetzagentur könne zudem den Höchstpreis für Windenergieanlagen an Land in der Ausschreibung um weitere 10 % absenken. Der Höchstwert für Solaranlagen soll nach dem Referentenentwurf von 8,91 ct/kWh auf 6,5 ct/kWh verringert werden. Das entspräche den durchschnittlichen Zuschlagswerten aller sechs Ausschreibungsrunden aus den Jahren 2016 und 2017.
Die stark gesunkenen Zuschlagswerte aus den drei jüngsten Ausschreibungsrunden von Mitte 2017 bis Anfang 2018 sollen dagegen nicht zur Herleitung des neuen Höchstwertes herangezogen werden. Hier will die Bundesregierung angeblich zunächst abwarten, ob die Parks auch gebaut werden. Über die vorliegende gesetzliche Anpassung hinaus könnte auch hier die Bundesnetzagentur den Höchstwert jährlich um bis zu 10 % erhöhen oder absenken.