Der Bundestag hat heute das Klimaschutzgesetz beschlossen. Es sieht gesetzlich verbindliche Klimaschutzziele für jedes Jahr und jeden einzelnen Bereich vor. Damit sei Deutschland laut Bundesumweltministerium das erste Land, das sich einen derart verbindlichen Fahrplan in Richtung Treibhausgasneutralität gibt. Sollte ein Bereich vom Kurs abkommen, greift ein verbindlicher Nachsteuerungsmechanismus als Sicherheitsnetz. Auch das Ziel der Treibhausgasneutralität 2050 wird damit erstmals gesetzlich verankert. Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren.
Höchstgrenze für jeden Sektor
Das Gesetz schreibt fest, wie viel CO₂ in den Bereichen Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Energie und Industrie jedes Jahr ausgestoßen werden darf. „Künftig wird regelmäßig kontrolliert, ob die Emissionen wie erwartet sinken. Wenn nicht, muss das jeweils verantwortliche Ressort mit einem Sofortprogramm reagieren. Das gilt auch für den sozialen Ausgleich: Wenn die geplanten Entlastungen nicht ausreichen, wird auch hier schnell nachgesteuert“, verspricht Bundesumweltministerin Svenja Schulze.
Das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 für Deutschland wird erstmals gesetzlich verankert. Bislang lag das 2050-Ziel der Bundesregierung noch bei 80 bis 95 Prozent CO2-Reduktion. Das neue Ziel soll damit das klare Signal an alle Branchen sein, sich rechtzeitig auf eine Wirtschaftsweise ohne fossile Energien vorzubereiten. Vereinbart wird auch, dass die Bundesregierung im Jahr 2025 jährlich absinkende Emissionsmengen für die Zeit nach 2030 festlegen muss, die dann den Pfad in Richtung Treibhausgasneutralität 2050 genauer beschreiben werden.
Für den CO2-Ausstoss in jedem einzelnen Bereich gelten jetzt klar bezifferte und überprüfbare Sektorziele für jedes Jahr zwischen 2020 und 2030. Zugleich wird jedes Jahr das Umweltbundesamt und ein unabhängiger Expertenrat überwachen, ob ein Bereich zu viel CO2 ausstößt.
Fragen und Antworten sowie Grafiken zum Klimaschutzgesetz finden Sie unter https://www.bmu.de/mehrklimaschutz/
Das Klimaschutzgesetz finden Sie unter: www.bmu.de/GE838
Das Klimaschutzprogramm 2030 finden Sie unter http://www.bmu.de/DL2356