Der Bundestag hat einer Gesetzesänderung zum Luftreinhaltebonus bei Biogasanlagen zugestimmt. In der Nacht zum vergangenen Freitag wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen in geänderter Fassung aufgrund der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses angenommen.
Der Bundesverband Bioenergie (BBE), der Deutsche Bauernverband (DBV), der Fachverband Biogas (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH) zeigten sich „hoch zufrieden“. Sie hatten sich für eine entsprechende Korrektur des Gesetzes eingesetzt.
Bereits Ende vergangenen Jahres hatte der Bundestag Änderungsvorschläge der Bioenergieverbände aufgegriffen, um das Problem der unklaren rechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt des Luftreinhaltebonus zu adressieren. Diese standen allerdings unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission. Hier hatten die Verbände eine schnelle Lösung gefordert, um Klarheit zu schaffen für Betreiber von bestehenden Biogasanlagen, die aufgrund innovativer Anlagentechnik und besonders niedriger Emissionswerte den Luftreinhaltebonus erhalten.
Mit der zwischenzeitlichen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2012 keine staatliche Beihilfe darstellt, war die Notwendigkeit der Genehmigung der Neuregelung des Luftreinhaltebonus‘ aufgehoben worden. BBE, DBV, FvB und FVH betonten, dass die 2018 festgelegten Verbesserungen mit dem Votum nun endlich rechtskräftig würden. Gleichzeitig dürfe dieses positive Signal aber nicht darüber hinweg täuschen, dass bei der Bioenergie an allen Ecken und Enden weiterer dringender Handlungsbedarf bestehe.
Ähnlich praxisorientierte Lösungsansätze erhoffen sich die im Hauptstadtbüro Bioenergie zusammengeschlossenen Verbände daher auch für weitere Maßnahmen im Hinblick auf die für den Herbst angekündigte EEG-Novellierung.