Der Bundesrat hat am 29. November 2019 das vom Bundestag beschlossene Brennstoffemissionshandelsgesetz gebilligt. Es verpflichtet Unternehmen, die mit Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Benzin, Kohle und Diesel handeln, für den Treibhausgas-Ausstoß ihrer Produkte ab 2021 ein Zertifikat zu erwerben: Hierfür zahlen sie dann den CO₂-Preis.
Der CO₂-Preis liegt bei Beginn bei zehn Euro pro Tonne. Bis 2025 steigt der Preis stufenweise auf 35 Euro an. Ab 2026 müssen die Verschmutzungsrechte ersteigert werden. Der Preis bildet sich dann am Markt. Es soll einen Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 35 Euro und einem Höchstpreis von 60 Euro geben.
Begrenzte Gesamtmenge
Die Gesamtmenge der Zertifikate wird den Klimazielen entsprechend begrenzt. Maßgeblich sind die Emissionen, die laut EU-Lastenteilung für die jeweiligen Sektoren in dem Jahr in Deutschland noch erlaubt sind.
Das neue nationale Emissionshandelssystem steht neben dem europäischen Emissionshandelssystem. Es soll Anreize setzen, auf klimaschonende Technologien wie Wärmepumpen und Elektromobilität umzusteigen, mehr Energie zu sparen und erneuerbare Energie zu nutzen.
Wegen des niedrigen Einstiegspreises von 10 €/t und der Zweigleisigkeit des deutschen und des europäischen Emissionshandels hat es im Vorfeld viel Kritik an dem Gesetzesentwurf gegeben. Viele Wissenschaftler und Verbände hatten einen Preis von mindestens 40 €/t gefordert, ab dem eine Lenkungswirkung erreicht worden wäre. Ein Preis von 10 €/t sorgt für eine Preiserhöhung von etwa 3 ct/l bei Benzin, Diesel oder Heizöl, was keinen Anreiz zur Änderung von Verbraucherverhalten führt, so die Kritik.
Unterzeichnung, Verkündung, Inkrafttreten
Das Gesetz wird über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.