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DBV hält Entwurf der EEG-Novelle für völlig unzureichend

Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist für den DBV nicht akzeptabel. „Das EEG bietet keine Perspektive für die Bioenergie, sondern bedeutet Abbau.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Deutsche Bauernverband hält den Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für nicht akzeptabel. „Das EEG bietet keine Perspektive für die Bioenergie, sondern bedeutet Abbau. Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert eine konkrete, ab 2017 geltende Anschlussregelung im EEG, um die Vorteile der Bioenergie für die Energiewende effektiv zu nutzen“, erklärte der Vorsitzende des Fachausschusses Erneuerbare Energien, Rainer Tietböhl, vor Journalisten in Berlin. „Die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagene Verordnungsermächtigung und die Deckelung der Ausschreibungen sind völlig unzureichend“, so Tietböhl.


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Mit den vorgesehenen Regelungen würde die Bioenergie-Leistung in den kommenden 15 Jahren um etwa 80 Prozent abgebaut. Denn die im Gesetz vorgesehenen 100 Megawatt (MW) an jährlicher neuer Leistung bedeuteten einen massiven Rückbau, weil gleichzeitig ab 2020 etwa 400 MW pro Jahr aus der Förderung herausfallen. „Ihre wichtige Rolle zum Ausgleich der schwankenden Stromproduktion aus Wind- und Solarenergie pro Jahr könnte die Bioenergie dann praktisch nicht mehr wahrnehmen“, kritisierte Tietböhl.


Brachfallen würden auch die großen Potentiale zur Wärmenutzung, insbesondere in ländlichen Räumen.

Der DBV fordert daher gemeinsam mit den Bioenergieverbänden eine Wahrung des derzeitigen Bestandes der Stromproduktion aus Biomasse. Eine zügige Nachfolgeregelung sei notwendig, um die energiewirtschaftlich wichtige Ausgleichsfunktion der Bioenergie zu sichern. Darüber hinaus würde ein moderater Zubau an Bioenergieanlagen dem hohen Nutzen der Bioenergie für den Strommarkt der Zukunft gerecht. Verschiedene Bundesländer haben in diesem Sinne geeignete Vorschläge für eine EEG-Novelle gemacht. So befürworten beispielsweise Bayern, Thüringen und Rheinland-Pfalz einen realen Zubau von 100 MW netto, ebenso wie eine Staffelung von Bioenergie-Ausschreibungen nach Größenklassen.

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