Die Netzausbaupläne werden korrigiert. An umstrittenen Großprojekten wollen die vier großen Netzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und Transnet allerdings festhalten. Allerdings haben sie einen neuen Entwurf des Entwicklungsplan vorgelegt, der vor allem auf regionaler Ebene etwas anders ausfällt als die Vorgängerversion.
Die Gesamtkosten und -streckenlängen werden aller Voraussicht nach nicht verändert, so dass sich am Umfang der benötigten Ausgleichflächen gegenüber den ursprünglichen Plänen wahrscheinlich nichts ändern dürfte. Nach Aussage der Bertreiber werden jedoch bei der Verstärkung bestehender Leitungen neue Pfeiler und damit auch die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen fällig.
Nachdem die Bundesnetzagentur den Netzentwicklungsplan erhalten hat, wird sie die einzelnen Neubau- und Ausbauprojekte prüfen und gegebenenfalls genehmigen. Die Regulierungsbehörde kündigte jedoch bereits an, dass die Prüfung einige Zeit in Anspruch nehmen werde. Der anschließende Konsultationsprozess soll nicht vor Februar 2015 starten. Im weiteren Verfahren könnten dann die Ergebnisse in ein neues Bundesbedarfsplangesetz übernommen werden.
Endpunkte neu gesetzt
Im Einzelnen soll die vor allem von Bayern kritisierte Ost-Süd-Trasse nun nicht mehr in Meitingen bei Augsburg enden, sondern weiter westlich beim bayerischen Atomkraftwerk Gundremmingen, von wo aus der Strom weiter verteilt werden soll. Zudem soll die Trasse nicht mehr in Bad Lauchstädt in Sachsen-Anhalt starten, sondern 110 km weiter nördlich in Wolmirstedt bei Magdeburg, um näher an die Windparks im Raum Magdeburg und in Mecklenburg-Vorpommern heranzureichen. Nach Einschätzung der Betreiber erübrigt sich dadurch eine geplante Netzverstärkung in Sachsen-Anhalt. Eine weitere Veränderung ist bei einem Teilstück der SuedLink-Trasse geplant. Der Endpunkt in Baden-Württemberg soll nun im Raum Wendlingen liegen und damit näher an die Industrieregion Stuttgart herangeführt werden. Dadurch würde auch hier eine geplante Netzverstärkung in der Region wegfallen. Aufgrund neu ausgewiesener Windgebiete in Mecklenburg-Vorpommern wird außerdem im Nordraum der 50-Hertz-Regelzone eine 220-kV-Leitung auf 308 kV verstärkt.
EEG-Novelle berücksichtigt
Die Übertragungsnetzbetreiber hatten für die neue Kalkulation verschiedenen Szenarien durchgerechnet. Die nun an die Netzagentur übergebene Variante soll die seit August 2014 geltende Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) besser abbilden und „eine Vielzahl von Stellungnahmen im Zuge der Konsultation seitens der Öffentlichkeit“ berücksichtigen. Darüber hinaus wurden die noch im ersten Entwurf bestehenden Widersprüche bei der Zuordnung der Erzeugungsleistungen zu Netzverknüpfungspunkten zwischen dem Netzentwicklungsplan und dem Offshore-Netzentwicklungsplan beseitigt.