15 führende Energie- und Klimaschutzexperten haben in einer gemeinsamen Erklärung dazu aufgerufen, den ökonomischen Rahmen der Energiewende neu auszurichten und dabei einen stärkeren Fokus auf die Vermeidung von Kohlendioxid (CO2) zu legen. Hierfür hat die Experteninitiative bereits existierende Vorschläge zur CO2-Bepreisung für die anstehenden Koalitionsverhandlungen zu einem Positionspapier zusammengeführt. Mit dem geltenden System an Steuern, Abgaben und Umlagen würde Deutschland seine Klimaschutzziele verfehlen. Ein neuer ökonomischer Rahmen mit einer stärkeren Bepreisung von CO2 könne dagegen Klimaschutz und Energiewende zum Fortschrittsprojekt machen. Das Vorhaben solle daher eine besonders hohe Priorität haben.
„Unsere Initiative soll Mut machen und ein konkreter Impuls für die anstehenden Koalitionsgespräche sein“, betonte Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung
der Deutschen Energie-Agentur (Dena), der zu dieser Initiative eingeladen hatte. „Unser Vorschlag würde zu mehr Marktwirtschaft und auch mehr Fokussierung bei der Energiewende führen.“
Die Unterstützer der Initiative sehen grundsätzlich zwei mögliche Ansätze, die für einen verlässlichen Rahmen sorgen können: entweder ein von Anfang hoher Basispreis oder ein Anstieg in festgelegten Schritten. Da es nicht darum ginge, höhere Einnahmen für den Bundeshaushalt zu generieren, könne die Einführung der höheren CO2-Bepreisung zum Beispiel durch die Aufhebung von Steuern und Umlagen an anderer Stelle ausgeglichen werden. Gleichzeitig solle der neue ökonomische Rahmen dazu dienen, soziale Ungleichheiten auszutarieren, mehr Transparenz zu schaffen, Komplexität abzubauen und Innovationen zu fördern und vor allem auch grenzüberschreitende Kooperationen zu ermöglichen.
Besondere Hoffnungen setzen die Initiatoren auf die deutsch-französische Zusammenarbeit. Diese könne als Motor für die Weiterentwicklung der CO2- Bepreisung im europäischen Rahmen dienen. Das Dokument können Sie hier abrufen.
„Weder das geltende Europa- noch das Verfassungsrecht hindern die zukünftige Koalition daran, eine nationale CO2-Bepreisung einzuführen.“ Diese Schlussfolgerung zieht Thorsten Müller, Stiftungsvorstand, aus der jüngsten Studie der Stiftung Umweltenergierecht. Darin haben Dr. Hartmut Kahl und Lea Simmel die rechtlichen Spielräume analysiert, die dem Gesetzgeber zur Verfügung stehen, um ein solches Instrument einzuführen.
„Der Gesetzgeber muss zwar eine Reihe von Voraussetzungen beachten, es verbleiben aber ausreichend Spielräume“, erläutert Forschungsgebietsleiter Dr. Hartmut Kahl. Für Thorsten Müller ist es daher eine politische Frage, wie diese Spielräume genutzt werden.
Rund um die Bundestagswahl und die anstehenden Koalitionsverhandlungen hat die Debatte um eine nationale CO2-Bepreisung in Ergänzung zum Europäischen Emissionshandel ETS an Dynamik gewonnen. Andere Länder haben diesen Weg bereits gewählt – in der EU allen voran Großbritannien mit seinem Carbon Price Support. Zudem hatte Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron in seiner Europa-Rede einen CO2-Mindestpreis zuletzt wieder ins Gespräch gebracht.
In der Studie wird deutlich, dass das Europarecht einer Bepreisung von CO2 nicht entgegensteht. Eine Steuer ist in Deutschland verfassungsrechtlich zwar nicht möglich, wohl aber über eine Sonderabgabe oder eine Ressourcennutzungsgebühr nach Vorbild des „Wasserpfennigs“ für Anlagen, die dem ETS unterliegenden. Mit einer Verbrauchsteuer können aber immerhin nach der Erzeugungsart gestaffelte Stromsteuersätze oder eine an der CO2-Intensität des Energieträgers orientierte Besteuerung beim Stromerzeuger eingeführt werden.
Die Studie „Europa- und verfassungsrechtliche Spielräume einer CO2-Bepreisung in Deutschland“ steht unter http://stiftung-umweltenergierecht.de/publikationen/ kostenfrei zum Download bereit.