Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier will die Förderung neuer Solarstromanlagen auf Gebäuden auf einen Schlag um rund 20 Prozent kürzen. Die jüngsten Kürzungspläne gehen aus dem am 01. November 2018 vorgelegten Referentenentwurf des Energiesammelgesetzes hervor. Sie sollen bereits zum Jahreswechsel 2019 in Kraft treten.
BSW kritisiert Pläne als "überzogen und nicht nachvollziehbar"
Für Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar), sind die Kürzungspläne überzogen und nicht nachvollziehbar: „Das ist ein Anschlag auf die Energiewende. Eine so hohe Förderkürzung mit so kurzer Vorwarnung greift tief in die Planungssicherheit der Handwerksbetriebe ein.“ Viele Vertragsverpflichtungen und Finanzierungen würden sich nicht mehr erfüllen lassen. Das könnte in Einzelfällen sogar bis zur Insolvenz von Installationsbetrieben führen. Der BSW fordert, die Förderkürzung im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zumindest zeitlich zu verschieben und zu strecken, um den Vertrauensschutz der Branche zu sichern.
Überdies setzt die Bundesregierung nach Einschätzung des BSW mit der Förderkürzung einmal mehr das völlig falsche Signal. „Die geplanten Einschnitte treffen einen der wichtigsten Motoren der Energiewende: Photovoltaikanlagen auf Gebäuden, die oft von Bürgerhand und vom Mittelstand bezahlt und installiert werden“, so Körnig.
Rund die Hälfte der jährlich neu installierten PV-Leistung ist von den nun geplanten Förderkürzungen betroffen, das PV-Anlagensegment mit einer Leistungsspanne von 40 bis 750 Kilowatt auf Gebäuden. Die in den letzten Monaten verzeichnete erfreuliche Marktentwicklung genau dieses Marktsegments sorgte nach Daten der Bundesnetzagentur erst dafür, dass 2018 das erste Mal seit fünf Jahren das – ohnehin niedrige – Zubauziel der Bundesregierung erreicht werden dürfte. Körnig: „Diese erfreuliche Entwicklung gilt es zu stärken und nicht abzuwürgen!“
Der BSW weist zudem darauf hin, dass sich eine maßvolle Anpassung der Solarstromvergütung für neue Solarstromanlagen in den nächsten Monaten durch den in §49 EEG geregelten atmenden Degressionsmechanismus von selbst ergeben hätte.“