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Einspeisevorrang auf der Kippe

Das BMWi will den Einspeisevorrang für erneuerbare Energien einschränken. Damit würde ein Grundpfeilder der Energiewende wegfallen, kritisieren Opposition und Branchenvertreter.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) will ein wichtiges Privileg der erneuerbaren Energien im Strombereich abschaffen: Die vorrangige Einspeisung ins Stromnetz. Seit Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) müssen die Netzbetreiber den Produzenten von Ökostrom die Energie komplett abnehmen. Und erst, wenn deren komplettes Potenzial zur Beseitigung von Netzüberlastungen ausgeschöpft ist, dürfen auch Ökostromanlagen abgeregelt werden.


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Diese Regelung stellt das BMWi nun auf den Prüfstand. Das geht laut Spiegel aus einer noch unveröffentlichten Analyse hervor, die die Forschungsinstitute Ecofys, Consentec und die Kanzlei BBH im Auftrag des Ministeriums erstellt haben. In dem Dokument, das dem Spiegel vorliegt, empfehlen die Experten, den sogenannten Einspeisevorrang von Ökostrom zu relativieren. Demnach sollen Ökostromanlagen künftig grundsätzlich in das Management von Netzengpässen eingebunden werden, schreiben die Forscher. Die Kosten solcher Maßnahmen ließen sich so deutlich reduzieren.

Die deutsche CO2-Bilanz würde das dem Bericht zufolge nur wenig verschlechtern, schreiben die Experten. Die Emissionen des deutschen Kraftwerkparks würden nur um rund ein Prozent steigen.


Regelung würde Position von Ökostrom schwächen


„Wer den Einspeisevorrang für Erneuerbare Energien aufgibt, öffnet damit zwangsläufig die Netze für die vorrangige Verwendung von Kohle- und Atomstrom“, kritisiert die SPD-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung, Dr. Nina Scheer. Dies würde die Ziele des Koalitionsvertrages und die internationalen Klimaverpflichtungen Deutschlands in Frage stellen. „Ein solcher Schritt wäre der falsche Weg und eine fatale Fehlentscheidung in Bezug auf die Fortführung der Energiewende“, so Scheer.


Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, den Anteil der erneuerbaren Energien bis 2030 auf etwa 65 Prozent zu erhöhen. Zudem soll die Kopplung der Sektoren Wärme, Mobilität und Elektrizität in Verbindung mit Speichertechnologien vorangebracht und dafür die Rahmenverbindungen angepasst werden.


Scheer: „Bei einem zielstrebigen, effizienten, netzsynchronen und zunehmend marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien‘, wie er im Koalitionsvertrag angestrebt wird, muss die Bundesregierung Mittel und Wege schaffen, um die dezentrale Nutzung erneuerbarer Energien unter Einbindung von Speicheroptionen zu ermöglichen.“ Wenn Netzengpässe den Abtransport von Strom erschweren, sollte der Strom vor Ort genutzt werden, etwa für den Verkehrssektor oder die Wärme- und Kälteerzeugung. Speichertechnologien sowie die Umwandlung von regenerativ gewonnener Elektrizität in Wasserstoff sind technologische Optionen, die bereits heute zur Verfügung stehen. Anstelle der klimapolitisch unsinnigen Abregelung von Erneuerbaren Energien und einer hiermit einhergehenden faktischen Vorrangstellung für fossilen und atomaren Strom, müssten netzentlastende Speichertechnologien und die Sektorkopplung vorangebracht werden, fordert die SPD-Abgeordnete.


Unfairer Wettbewerb


„Die Energiewende wird nur dann zu einem Erfolg für den Schutz des Klimas, wenn Ökostrom im Stromsystem konsequent Vorfahrt hat. Anders als Solar- und Windenergie haben Kohle- und Atomstrom milliardenschwere verdeckte Folgekosten, vor denen sich die Stromkonzerne drücken“, ergänzt Marcel Keiffenheim, Leiter Politik und Kommunikation bei Greenpeace Energy. Die Bundesregierung könne die Erneuerbaren nicht gleichberechtigt neben konventionellen Strom stellen, wenn Kohle- und Atomkonzerne riesige Kostenblöcke an die Steuerzahler weiterreichen.Den Einspeisevorrang zu beschneiden, wäre für die Energiewende katastrophal und Deutschland würde seine Klimaziele noch deutlicher verfehlen. „Selbst eine einprozentige Erhöhung des CO2-Ausstoßes, den die Experten der Bundesregierung als mögliche Folge annehmen, können wir uns nicht leisten – und wahrscheinlich dürfte dieser Wert deutlich höher ausfallen“, so Keiffenheim. 


Noch sei unklar, ob die bisherige Regelung, wonach Erneuerbaren-Anlagenbetreiber bei Abregelung wegen Netzengpässen zumindest teilweise entschädigt werden, weiterhin in dieser Form gelten soll. Sollte das nicht der Fall sein, dann würden viele Windparkprojekte unwirtschaftlich – und das würde den ohnehin gedrosselten Ausbau der Windenergie weiter ausbremsen. Keiffenheim: „Hier muss die Bundesregierung nun eine klare Ansage machen, wie sie sich künftige Kompensationen vorstellt – um die Verunsicherung in der Branche nicht noch weiter zu schüren.“

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