Immer mehr Verbände fordern die Bundesregierung auf, Betreiber von Biogasanlagen nach dem Auslaufen der EEG-Förderung eine Perspektive zu bieten. Nun hat sich auch das Landvolk Niedersachsen dafür stark gemacht.
Das Problem: In ein paar Jahren erhalten die ersten Biogaserzeuger keine feste Vergütung mehr nach dem EEG. Ohne eine Anschlussregelung werden die meisten Betreiber ihre Anlagen daher vermutlich stilllegen. Die Lösung könnte so aussehen: Die Regierung schreibt künftig jedes Jahr eine bestimmte Menge Strom aus, die aus Biogasanlagen erzeuget werden muss. Investoren, die eine Anlage bauen wollen, als auch Betreiber bestehender Biokraftwerke können sich um einen Zuschlag bewerben. In ihren Geboten müssen die Bewerber unter anderem angeben, welche Vergütung sie für den Betrieb ihrer Kraftwerke benötigen. Nur diejenigen, die die günstigsten Gebote abgeben, erhalten einen Zuschlag.
Im aktuellen Gesetzesentwurf für die EEG-Novelle sind zwar Eckpunkte für ein Biogas-Ausschreibungsverfahren enthalten. Allerdings will die Regierung erst in den nächsten Jahren darüber entscheiden, ob das Modell auch tatsächlich der Branche angeboten wird oder nicht. Experten weisen aber darauf hin, dass die Betreiber bereits jetzt eine Perspektive benötigen. Andernfalls fahren einigen ihre Anlagen auf Verschleiß, weil sich Investitionen kaum noch innerhalb der Restlaufzeit rentiert, so Fachleute.
Freie Substratwahl erhalten
Mit einem Ausschreibungsverfahren kann sowohl die in Deutschland mehrheitlich gewünschte Energiewende weiter vorangetrieben als auch die Einkommensperspektiven der in der Energieerzeugung engagierten Landwirte gesichert werden, so der Landesbauernverband. Wichtig sei, dass die EEG-Novelle die zukünftigen Ausschreibungsregelungen konkret beschreibe, und zwar sowohl für bereits bestehende wie auch zukünftige Anlagen.
Der Landvolkverband warnte vor einer Verunsicherung der Betreiber von Anlagen, die bis etwa 2010 entstanden seien. Die Förderung dieser Pionieranlagen laufe ab 2020 sukzessive aus. Der „flexible Alleskönner Biogas muss im Energiemix weiter eine Rolle spielen“, unterstrich der Verband. Den Anlagenbetreibern sollte zudem die freie Wahl des eingesetzten Substrats überlassen bleiben. Dann würden Anlagen, die mit Wirtschaftsdünger als Substrat beschickt würden, bevorzugt und Ackerflächen als Rohstoffquelle entlastet. Das von den Biogasbestandsanlagen produzierte Energievolumen könne keinesfalls parallel zu den Atomkraftwerken vom Netz genommen werden. Das gehe zu Lasten der Energiewende wie auch der Versorgungssicherheit und Netzstabilität. Zusätzliche Anreize wünscht sich das Landvolk für die Errichtung sogenannter Bürgerwindparks, um eine breite Beteiligung der Bevölkerung zu ermöglichen und die technische Entwicklung zu fördern. Absolut kein Verständnis hat der Verband für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen. Nutzflächen müssten der landwirtschaftlichen Erzeugung vorbehalten bleiben.