Die Verfassungsklage des Vereins Nachhaltige Energie bekommt Rückendeckung durch den Biogasrat. „Die Höchstbemessungsleistung im Erneuerbare Energien Gesetz 2014 (EEG) ist verfassungswidrig und muss weg. Das ist Vertrauensbruch und Eigentumsverletzung pur. Durch die rückwirkende Leistungsbegrenzung auf 95 % im EEG 2014 droht immer mehr Biogasanlagenbetreibern in Deutschland das Aus. Wir unterstützen mit Nachdruck die Verfassungsklage des Vereins Nachhaltige Energien gegen diese ‚Teilstilllegungsquote im Bioenergiemarkt‘“, sagt Michael Rolland, Geschäftsführer des Biogasrat.
Die Begrenzung der ‚Höchstbemessungsleistung‘ sei eine „höchst fragliche Willkürquote“ und zudem ein rechtswidriger Eingriff in den durch unsere Verfassung garantierten Bestands- und Eigentumsschutz für existierende Anlagen. Darauf habe der Biogasrat bereits bei der Anhörung im Deutschen Bundestag im Jahr 2014 hingewiesen. Der Gesetzgeber habe „quasi über Nacht eine bereits zur Verfügung stehende elektrische Leistung von rund 170 MW (diese Leistung entspreche einem mittleren Kohlekraftwerk) aus dem Markt genommen, ohne dass die Verbraucher auch nur einen Cent weniger Strompreisumlage zahlen“, so Rolland. Im Gegenteil: Der Aufbau neuer Leistungskapazitäten führe zu höheren Stromerzeugungskosten, die am Ende der Verbraucher zahlen muss.
Biogas und Biomethan seien als einzige regelbare, erneuerbare Energie ein wesentlicher Bestandteil eines modernen, klimafreundlichen Energiemixes. Das dürfe nicht wegbrechen, so der Biogasrats-sprecher: „Unser Know-how und die Anlagentechnik sind Exportschlager. Wir sind Referenzmarkt weltweit und gleichzeitig bei uns wichtiger Jobmotor vor allem im ländlichen Raum.“ Seit 2008 - so Rolland - seien fast 50.000 Arbeitsplätze in Deutschland in der noch jungen Biogas- und Biomethanbranche entstanden.