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Neue Biogas-Förderung: Das müssen Altanlagenbetreiber nun wissen

Die Große Koalition hat sich nach monatelangem Ringen am Mittwoch auf eine Anschlussregelung für die Biogasbranche geeinigt. Nach und nach sickern die Details durch.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Große Koalition hat sich nach monatelangem Ringen am Mittwoch auf eine Anschlussregelung für die Biogasbranche geeinigt. Nach und nach sickern die Details durch. Bislang ist Folgendes bekannt:


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  • In den Jahren 2017 bis einschließlich 2019 will die Bundesregierung jeweils 150 Megawatt Biogas-Leistung ausschreiben. Im Zeitraum von 2020 bis 2022 ist eine Menge von 200 Megawatt pro Jahr vorgesehen.


  • Betreiber von Bestandsanlagen dürfen nur an den Ausschreibungen teilnehmen, wenn diesen maximal acht Jahre lang noch eine Vergütung nach einem alten EEG zusteht. Anders ausgedrückt: Biogaskraftwerke, die mindestens 12 Jahre alt sind, können ins EEG 2016 wechseln.
  • Altanlagenbetreiber, die einen Zuschlag erhalten haben, unterliegen dem neuen Gesetz. Mit Übertritt gilt für sie dann die neue Vergütung, die in dem Ausschreibungsverfahren ermittelt wurde. Allerdings gibt es einen Übergangszeitraum: Ein Wechsel ins EEG 2016 ist frühestens zwölf Monate nach Zuschlag möglich und muss spätestens drei Jahre nach Zuschlag erfolgt sein. Bis zu diesem Übergang ins EEG 2016 erhalten die Betreiber weiter die Vergütung nach dem jeweils für sie gültigen alten Gesetz.


  • Die Vergütung wird im Ausschreibungsverfahren ermittelt, ist aber auf max. 14,88 Cent je Kilowatt Stunde gedeckelt. Unabhängig von diesem Höchstpreis gilt noch eine weitere Einschränkung: Wer im Mittel der vergangenen drei Kalenderjahre weniger als 16,9 Cent je Kilowattstunde erhalten hat, für den gilt dieser Wert als Obergrenze. Die Höchstwert von 16,9 Cent je Kilowattstunde unterliegt einer Degression; er sinkt somit in den kommenden Jahren kontinuierlich.
  • Auch nach dem EEG 2016 können Biogaserzeuger noch die Flexibilitätsprämie in Anspruch nehmen.


  • Für den Bau neuer Güllekleinanlagen mit einer Leistung von bis zu 75 Kilowatt und neuer Abfallvergärungsanlagen bleibt alles beim Alten. Die Regelungen aus dem EEG 2014 finden sich auch in dem neuen Gesetz wieder (inkl. Degression der Vergütung).
  • Neue Biogasanlagen mit einer Leistung von 150 Kilowatt erhalten nach dem EEG 2016 eine feste Einspeisevergütung. Betreiber dieser Biokraftwerke müssen daher nicht an den Ausschreibungen teilnehmen.


  • Wie bereits im EEG 2014 sind alle Anlagenbetreiber nach dem EEG 2016 verpflichtet, ihren Strom direkt zu vermarkten und die doppelte Leistung vorzuhalten.
Am kommenden Mittwoch (8.6.2016) will die Große Koalition das Gesetz verabschieden, Bundestag- und rat sollen die Beschlüsse noch vor der Sommerpause absegnen. Daher sind nach wie vor Änderungen möglich.




 

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